81/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 24. Februar 2010

betreffend Vorlage eines Berichtes über die Auswirkungen des § 32a des Unterbringungs-gesetzes

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, zwei Jahre nach dem In-Kraft-Treten der Ub-HeimAuf-Nov 2010 die Auswirkungen des § 32a UbG, nämlich insbesondere die Gesamtdauer der Unterbringungen und ob zeitlich rasch folgende weitere Unterbringungen vermieden werden konnten, zu untersuchen und dem Nationalrat rüber das Ergebnis dieser Untersuchung zu berichten.