1003 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (983 der Beilagen): Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Die Finanzierung von IWF-Krediten zur Zahlungsbilanzunterstützung erfolgt vor allem auf der Basis der eingezahlten Quoten aller Mitgliedsländer. Darüber hinaus hat der IWF aber auch Zugang zu anderen Finanzquellen. Das sind vor allem die sogenannten NAB. Die NAB wurden 1998 als Konsequenz aus der Mexiko-Krise 1994 implementiert. Durch die NAB, an denen gegenwärtig 26 Länder teilnehmen, können Kredite im Umfang von 34 Mrd. SZR (38,46 Mrd. Euro) an den IWF vergeben werden, falls die für die Finanzhilfe an seine Mitglieder zur Verfügung stehenden Mittel des IWF nicht ausreichen sollten. Österreich nimmt an den NAB seit 1998 im Umfang von derzeit 408 Mio. SZR (461 Mio. Euro) teil.

Die globale Rezession im Jahr 2008 und 2009 hat gezeigt, dass auf Grund der globalen Verflechtung der Handels- und Finanzströme der kurzfristige Liquiditätsbedarf des IWF für Zahlungsbilanzunterstützungen bei Wirtschaftseinbrüchen die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel des IWF übersteigen könnte. Daher hat der Internationale Währungs- und Finanzausschuss (IMFC) – das Lenkungsgremium des IWF – bei der Jahrestagung 2009 auf Basis einer Initiative der G-20 eine Mittelaufstockung des IWF um bis zu 590,55 Mrd. Euro (827,12 Mrd. USD) gefordert. Davon soll der Großteil durch die Aufstockung der NAB auf 367,47 Mrd. SZR (415,64 Mrd. Euro bzw. 579,33 Mrd. USD) bereitgestellt werden.

Die Aufstockung der NAB erfolgt einerseits dadurch, dass die bisherigen 26 Teilnehmerländer ihren jeweiligen Kreditrahmen deutlich ausweiten und andererseits durch die Gewährung zusätzlicher Kreditrahmen durch 13 neue Teilnehmerländer. Unter diesen Ländern befinden sich die VR-China, Russland, Indien und Brasilien, die mit 31,2 Mrd. SZR (VR-China) bzw. mit jeweils 8,7 Mrd. SZR an der Aufstockung der NAB teilnehmen. Aus dem Kreis der EU-Mitgliedsstaaten nehmen Zypern, Griechenland, Irland und Portugal neu teil. Damit die Aufstockung der NAB in Kraft tritt, müssen von den bisherigen 26 Teilnehmerländern Vertreter von insgesamt 85% des durch sie vertretenen Kreditvolumens den Änderungen zustimmen. Von den neuen Teilnehmern müssen Vertreter von 70% des durch sie vertretenen Kreditvolumens der Aufstockung der NAB zustimmen.

Die neuen NAB können auf Vorschlag des Geschäftsführenden Direktors des IWF nach Konsultation der Exekutivdirektoren und bei Zustimmung der Mitglieder der NAB, die 85% des Kreditvolumens vertreten, auf sechs Monate aktiviert werden, wenn zu erwarten ist, dass die Kreditnachfrage aus den ordentlichen Mitteln des IWF nicht mehr bestritten werden kann. Dazu muss vorab die voraussichtlich benötigte Kreditmenge, das Verhältnis zwischen vorsorglichen und aktuell benötigten Kreditlinien, eventuelle Überschreitungen und das Verhältnis zwischen NAB-Ressourcen und ordentlichen Ressourcen spezifiziert werden. Die Rückzahlung der gezogenen Mittel muss längstens innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Der IWF kann nur auf die NAB-Ressourcen derjenigen Länder zugreifen, die Teilnehmer am vierteljährlich überprüften Finanztransaktionenplan sind. In diesen wird nur ein Land ohne aktuelle und zu erwartende Zahlungsbilanzprobleme aufgenommen. Die OeNB ist weiters berechtigt, ihre aus diesen Krediten entstehenden Forderungen in ihre Aktiva einzustellen.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 2 B‑VG („äußere Angelegenheiten“).

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Christoph Matznetter, Alois Gradauer, Mag. Werner Kogler und Petra Bayr sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (983 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 11 19

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                             Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann