1010 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (924 der Beilagen): Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation

 

Österreich engagiert sich seit langem für die Errichtung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie (im Folgenden „Akademie“) in Laxenburg bei Wien. Um die dafür erforderliche internationale Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren zu erleichtern, wurde in enger Kooperation mit internationalen Organisationen und anderen Staaten vereinbart, die Akademie als internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit zu gründen. Für das Inkrafttreten des Übereinkommens ist die Ratifikation oder ein vergleichbarer Akt durch drei Staaten oder internationale Organisationen erforderlich.

Das Übereinkommen regelt die Gründung und den Betrieb der Akademie. Es definiert vor allem den von der Akademie zu verfolgenden Zweck, wobei die Förderung effektiver und effizienter Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung und die Mittel zur Erreichung dieses Zwecks im Vordergrund stehen. Weiters befasst sich das Übereinkommen mit den institutionellen Bestimmungen der Akademie, wobei die Funktionen der einzelnen Organe (Versammlung der Vertragsparteien, Gouverneursrat, die Beiräte, Dekan) näher erörtert werden.

 

Das gegenständliche Übereinkommen hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Staatsvertrag ist in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, spanischer und russischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die arabische, chinesische, spanische und russische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 23. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Anna Franz die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Peter Fichtenbauer, Werner Herbert, Herbert Scheibner, Mag. Harald Stefan, Mag. Peter Michael Ikrath, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Karin Hakl und Hannes Fazekas sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass die arabische, chinesische, spanische und russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation (924 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.      Die arabische, chinesische, spanische und russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Wien, 2010 11 23

                                     Anna Franz                                                          Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann