1099 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 800/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Behinderte

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 36 Abs 1 Bundesbehindertengesetz (BBG) findet bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen eine Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) statt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen der Ziffern 1 bis 4 des § 36 Abs. 1 erfüllt sind. Diese Abgeltung ist bis zu einem Kaufpreis von 20.000 Euro zuzüglich der Kosten für die durch die Behinderung notwendige Zusatzausstattung möglich.

Bei Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Kraftfahrzeuges ohne eigenes Verschulden kann um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Ansonsten ist ein neuerlicher Antrag erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.

Die geltenden Bestimmungen bergen zwei große Nachteile in sich. Einerseits wird der Kauf von Gebrauchtwagen durch Behinderte - mit Ausnahme von Jahreswagen - nicht gefördert und zum anderen stellt die NoVA-Rückvergütung für Menschen mit Behinderung einen Anreiz dar, ein Fahrzeug mit hohem Kraftstoffverbrauch anzuschaffen.

Darüber hinaus sollte sich die Angemessenheitsüberprüfung der Höhe nach am Einkommensteuerrecht orientieren, das bei der Anschaffung von Personenkraftwagen die Luxustangente bei EUR 40.000,00 vorsieht. Es gilt zu berücksichtigen, dass behinderte Menschen für Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltags oftmals auf ein größeres Fahrzeug angewiesen sind.

Um diese negativen Aspekte der NoVA-Abgeltung zu beseitigen, soll künftig nicht mehr die NoVA sondern 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 40.000 Euro zuzüglich die Kosten für behinderungsbedingt notwendige Umbauten (z.B. Automatik, Servolenkung, Umbau von Pedalen) rückvergütet werden. Ein neuerlicher Antrag soll entsprechend den geltenden Bestimmungen auch hier erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig sein.

Durch diese Neuregelung wird der Ankauf von Gebrauchtwagen durch behinderte Menschen nicht benachteiligt und behinderte Menschen, die sich ein verbrauchsarmes Kraftfahrzeug anschaffen, werden nicht weiter bestraft.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Sigisbert Dolinschek und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag der Abgeordneten Ridi Maria Steibl beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

 

Am 15. März 2011 nahm der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Verhandlungen zum gegenständlichen Entschließungsantrag wieder auf. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Dietmar Keck, Bernhard Vock, Mag. Christine Lapp, Ursula Haubner und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G dagegen: S,V,B).

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 15

                    Ulrike Königsberger-Ludwig                                                    Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau