1106 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 1416/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend betreffend ein Bibliothekengesetz für Österreich

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Februar 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Obwohl man das Schlimmste befürchten musste, war PISA ein Schock. Die Obwohl man das Schlimmste befürchten musste, war PISA ein Schock. Die Lesekompetenz der österreichischen Schülerinnen und Schüler liegt deutlich unter dem OECD-Schnitt, der Abstand zu den traditionellen Bildungs-Spitzenreitern wie Finnland, Neuseeland oder Kanada vergrößert sich von Jahr zu Jahr. 28 % der 15- und 16-Jährigen sind mittlerweile akut gefährdet, nach Ende ihrer Pflichtschulzeit nicht sinnerfassend lesen zu können. Zudem stimmen 61 % der Burschen und 39 % der Mädchen vorbehaltlos der Aussage zu: ‚Ich lese nicht zum Vergnügen.‘

Angesichts dieser katastrophalen Fakten hat die Bildungsministerin zwar am 7. Dezember letzten Jahres zehn ‚Handlungsfelder zur Schulreform‘ angekündigt, erstaunlicherweise fehlt aber weiterhin jener Bereich, der ohne Zwang und niederschwellig dazu geeignet wäre, die Lust am Lesen zu fördern: der Ausbau des öffentlichen Bibliothekswesens und dafür als Voraussetzung ein verbindliches Bibliothekengesetz.

Im Gegensatz zu den meisten EU-Mitgliedsstaaten besitzt Österreich bis heute kein Gesetz, das die Verankerung, die mediale Ausstattung, die Größe oder den Personalbedarf öffentlicher Bibliotheken regelt. Bibliotheksinitiativen bleiben den Kommunen, den Kirchen oder Institutionen wie Gewerkschaften und Kammern überlassen, was dazu führen kann, dass zum Beispiel weder Klagenfurt noch Villach über kommunale Bibliotheken verfügen. Diesen zutiefst bedenklichen Zuständen kann kein auch noch so gut gemeintes Entwicklungskonzept abhelfen, hier bedarf es struktureller Änderungen.

Jahr für Jahr finden in Finnlands Bibliotheken rund 98,8 Millionen Entlehnvorgänge statt, was 18,6 Ausleihen pro EinwohnerIn und Jahr entspricht. Österreich kommt bei 20,7 Millionen Entlehnungen auf einen Pro-Kopf-Durchschnitt von lediglich 2,48 Ausleihungen. Dass zwischen diesen Daten und den PISA-Ergebnissen ein Zusammenhang besteht, liegt auf der Hand.

Kaum jemand wird die eminente Bedeutung von Bibliotheken als Bestandteil eines demo­kratischen, öffentlichen Bildungssystems und Kul­tur­angebotes infrage stellen. Chancengleichheit im Bildungsbereich ist ein bedeutender Indikator für die Funktionsfähigkeit von Demokratien. Biblio­the­ken fällt die Aufgabe zu, niederschwelligen, kostenfreien und damit gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen für alle zu garantieren. Um dieses Angebot zu verbessern und sicherzustellen, um Chancengleichheit im Bildungsbereich herzustellen, braucht Österreich ein moder­nes Bibliothekengesetz.“

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl die Abgeordneten Josef Jury, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Johann Höfinger und Stefan Petzner sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und die Ausschussobfrau Abgeordnete Sonja Ablinger.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1416/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 16

                    Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Sonja Ablinger

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau