1111 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1315/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Azofarbstoffe in Lebensmitteln“

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit dem 20. Juli 2010 müssen in der Europäischen Union Lebensmittel mit bestimmten künstlichen Farbstoffen, die Azofarbstoffe enthalten (Ausnahme „Alkohol“), folgende Warnhinweise tragen:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.

Dies gilt für Lebensmittel mit Azofarbstoffen (Ausnahme Alkohol). Gekennzeichnet werden müssen Lebensmittel, die die Azofarbstoffe Tartazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a) und Allurarot (E 129) und das umstrittene Chinolingelb (E 104) enthalten. Man findet sie in Süßigkeiten, Obstkonserven, Limonaden, Pudding, Speiseeis, Likören, Margarine, Käse und Fischerzeugnissen.

Diese künstlichen Farbstoffe gelten als potentielle Auslöser von Allergien. Ein Zusammenhang von höheren Konsummengen von Azofarbstoffen mit Hyperaktivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern wird wissenschaftlich kontrovers diskutiert. Zudem werden auch einige Azofarbstoffe verdächtigt, krebserregend zu sein. Die EFSA (European Food Safety Authority) erklärte dazu, dass derzeit keine ausreichenden Beweise über einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Azofarbstoffen und Gesundheitsschädigungen vorliegen. Ein generelles Verbot, das von der EU-Kommission vorgeschlagen werden müsste, ist daher nicht mit konkreten wissenschaftlichen Daten stützbar. Die Kommission hat sich daher gegen ein generelles Verbot und für eine entsprechende Kennzeichnung entschieden.

Auf Initiative der dänischen und britischen Verbraucherverbände „Forbrugerrådet“ und „The Food Commission“ haben sich bereits vor einigen Jahren 42 Konsumentenschutzorganisationen aus 12 EU-Ländern und die europäische Verbraucherorganisation BEUC zu einer neuen Verbotsinitiative zusammengefunden. Auch das Europäische Parlament trat 2006 in Entsprechung des Vorsorgeprinzips für eine Verschärfung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auf EU-Ebene ein.

Für ein Verbot sprechen beispielsweise die Ergebnisse einer Studie der britischen Universität Southampton von 2007. Sie legen einen Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Genuss von Süßigkeiten mit Azofarben nahe. Klar auf die Azofarbstoffe zurückführbar sind die beobachteten Verhaltensauffälligkeiten allerdings nicht. Die Ergebnisse beruhen auf Befragungen von Eltern, nicht auf klinischen Daten. Dennoch sollte der Einsatz von solchen Farbstoffen überdacht werden, denn über ein mögliches  Gesundheitsrisiko hinaus besteht keine zwingende Notwendigkeit, diese Farbstoffe in Lebensmitteln zu verwenden, es gibt Alternativmöglichkeiten.

Die Position der ESFA und der Europäischen Kommission gegen ein Verbot ist aus konsumentenpolitischer Sicht nicht schlüssig, wenngleich die Kennzeichnung begrüßenswert ist, weil sie mittelfristig dazu führen kann, dass diese Farbstoffe aus Lebensmitteln verschwinden.

In UK, wo die Diskussion zu Azofarbstoffen und deren Zusammenhang mit Hyperaktivität bei Kindern begann, würde von der Food Standards Agency eine öffentlich zugängliche Datenbank eingerichtet, die mittelfristig alle Produkte aufzählen soll, die diese Farbstoffe nicht bzw. nicht mehr enthalten. Diese Transparenz trägt dazu bei, dass der Markt sich rascher umstellt und regt Lebensmittelhersteller zur Änderung ihrer Färbungsstrategien an.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Erwin Spindelberger die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 03 17

                             Erwin Spindelberger                                                        Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann