1199 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1174 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis             2015 erlassen wird - BFRG 2012-2015

Gemäß Art. 51 B-VG in Verbindung mit § 12 BHG hat die Bundesregierung jährlich dem Nationalrat spätestens bis 30. April den Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen.

Die Ausgestaltung des Finanzrahmens, eines international bewährten Steuerungsinstruments, soll verbindlich, mehrjährig, flexibel sowie klar und einfach verständlich sein.

Der Bundesfinanzrahmen fixiert die Ausgabenseite des Bundeshaushalts; innerhalb des vorgegebenen Rahmens müssen sich die Budgeterstellung und der -vollzug bewegen, wodurch die Budgetdisziplin erhöht wird. Nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug ist eine Überschreitung des Finanzrahmens möglich.

Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert: Er dient der Planung der Ausgabenseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre. Die Gliederung erfolgt auf hochaggregierten Ebenen, sogenannten Rubriken, die Obergrenzen für einzelne Politikbereiche abstecken; die Rubriken werden wiederum in Untergliederungen geteilt. Diese Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 1 B-VG iVm § 2 BHG für das Bundesfinanzgesetz sowie die Begründung von Vorbelastungen gemäß § 45 BHG verbindlich.

Die der Budgetplanung zugrunde gelegten Einnahmen sowie weitere Details zu den Ausgaben sind dem begleitenden Strategiebericht zu entnehmen. Dieser erläutert gemäß § 12g BHG den Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes und dessen Zielsetzungen.

Verschiedene notwendige Anpassungen (vgl. dazu Details im Besonderen Teil der Erläuterungen) haben Änderungen der derzeit geltenden Werte und Obergrenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Jahre 2012 bis 2014 zur Folge, weshalb dieses nicht novelliert und um das Finanzjahr 2015 ergänzt wird, sondern – nicht zuletzt auch aus Transparenzgründen sowie zur besseren Übersichtlichkeit – das Bundesfinanzrahmengesetz insgesamt für den Zeitraum 2012 bis 2015 neu erlassen werden soll. Dies hat zur Folge, dass das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft zu setzen ist.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seinen Sitzungen am 11. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

In der ersten Sitzung des Budgetausschusses am 11. Mai 2011 wurde ein öffentliches Hearing mit den Experten Dr. Barbara Kolm, Prof. Dr. Gerhard Lehner, Dr. Markus Marterbauer, Univ.-Prof. Dr. Paolo Rondo-Brovetto und Mag. Bruno Rossmann durchgeführt.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher die Abgeordneten Alois Gradauer, Elmar Podgorschek, DDr. Werner Königshofer, Kai Jan Krainer, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Werner Kogler, Dr. Alexander Van der Bellen, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Gabriele Tamandl, Josef Bucher, Mag. Rainer Widmann, Mag. Roman Haider, Franz Kirchgatterer, Dr. Ruperta Lichtenecker, Heidrun Silhavy und Dorothea Schittenhelm sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

In seiner zweiten Sitzung am 11. Mai 2011 nahm der Budgetausschuss die vertagten Verhandlungen wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Dr. Ruperta Lichtenecker, Alois Gradauer, Kai Jan Krainer und Tanja Windbüchler-Souschill sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V dagegen: F, G, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1174 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 05 11

                    Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher                                                        Jakob Auer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann