1259 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 600/A der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) und das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert wird (Wahlordnungs-Novelle 2009)

Die Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. April  2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die Veröffentlichung von geschönten Wahlprognosen sowie falschen Umfrage­ergebnissen über potentielles Wählerverhalten läuft der Wählerwille Gefahr, ein unschuldiges Objekt der Lenkung und gewünschten Verwirrung zu werden.

Derart undemokratischen Aktionen soll der gegenständliche Initiativantrag Einhalt gebieten.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juni 2011 in Verhandlung genommen. Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten  Herbert Scheibner wurde beschlossen, Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Universität Wien, Dr. Eike Lindinger, Rechtsanwalt, Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer, Universität Wien,  Prof. Dr. Klaus Poier, Universität Graz und Mag. Robert Stein, Bundesministerium für Inneres, als Experten den Verhandlungen beizuziehen sowie das Expertenhearing im Sinne des § 37 GOG-NR öffentlich durchzuführen. Nach einleitenden Stellungnahmen der Experten ergriffen die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Daniela Musiol, Dr. Günther Kräuter, Herbert Scheibner, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Martin Bartenstein das Wort. Schließlich wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Die Wiederaufnahme der vertagten Verhandlungen erfolgte am 14. Juni 2011. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Josef Cap, Dr. Peter Fichtenbauer und Mag. Ewald Stadler.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (dafür: G, B, dagegen: S, V, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.

 


 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 14

                                 Karl Donabauer                                                              Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann