1289 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1326/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Pflegebedürftige Menschen in Österreich wollen darauf Vertrauen können, dass sie die bestmögliche Pflege erhalten. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Doch in seinem Bericht ‚Bund 2010/3‘ stellte der Rechnungshof fest, dass es ‚keine umfassende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit‘ gibt und daher weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflegevorsorge und deren nachhaltige Finanzierbarkeit erforderlich sind.

In Österreich gibt es über 400.000 pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt. Die Höhe des Pflegegeldes ist für die Möglichkeit der Versorgung in den eigenen vier Wänden entscheidend. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen schlagen sich ohne entsprechende Erhöhung des Pflegegeldes als Verschlechterung der Versorgung nieder. Damit aber den Betroffenen keine finanziellen Mehrkosten entstehen soll eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes rasch umgesetzt und ein Pflegefonds eingerichtet werden.

Da der Pflegebedarf in Österreich aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen wird stellt diese Tatsache unsere Gesellschaft und unser Land vor neue finanzielle und organisatorische Herausforderungen. Schon jetzt herrscht ein dramatischer Personalmangel im Bereich der Pflege und Betreuung.

Bereits bei der Nationalratswahl 2006 wurde von Seiten der Bundesregierung angekündigt, dass man dem drohenden Pflegekräftemangel durch eine entsprechende Ausbildung und eine Aufwertung des Pflegeberufes an sich entgegenwirken möchte. Bei dieser Ankündigung ist es jedoch geblieben. Gerade der Pflege- und Betreuungsbereich bietet jedoch große Berufs- und Zukunftschancen für junge Menschen.

Weiters ist eine gänzliche Reform des Pflegegeldverfahrens notwendig. Dabei muss die Anzahl der Entscheidungsträger und der bescheiderlassenen Stellen auf einen Rechtsträger, der in jedem Bundesland eine Landesstelle unterhält, verringert werden. Auch eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes muss geschaffen werden, um ungerechtfertigte Einstufungsunterschiede durch die Entscheidungsträger auszuschließen. Dabei darf es aber nicht zu einer Verschärfung der Voraussetzungen zur Erlangung bestimmter Pflegestufen für die pflegebedürftigen Menschen kommen. Denn es muss sichergestellt werden, dass alle pflegebedürftigen Menschen ein ihrem Bedarf entsprechendes Pflegegeld erhalten und bei der Einstufung auch gleich behandelt werden. Eine wesentliche Verkürzung der Verfahren von der Antragstellung bis zur Bescheidausstellung muss dabei angestrebt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 9. November 2010 sowie am 15. März und 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Karl Öllinger, Ridi Maria Steibl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Norbert Hofer, Johann Hechtl, Sigisbert Dolinschek, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Dietmar Keck, Bernhard Vock, Mag. Christine Lapp, Herbert Kickl, August Wöginger und Dr. Sabine Oberhauser, MAS sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G,B dagegen: S,V,F ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 28

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau