1292 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 120/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bericht des Rechnungshofes über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft; Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes (Reihe Bund 2007/12) wird unter 19.1 darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Erledigungsdauer der Erstanträge auf die Gewährung von Pflegegeld im Jahr 2005 78 Tage betrug. Die Verfahrensdauer bei den Erhöhungsanträgen war einige Tage kürzer.

Die Gründe für Verfahrensverzögerungen lagen einerseits in Krankenhaus- und Kuraufenthalten der Antragsteller oder in der Beschreitung des Rechtsweges. Darüber hinaus stellte der RH in Einzelfällen Liegezeiten von Akten, Wartezeiten auf Entscheidungen der Hauptstelle oder Verzögerungen wegen fehlerhafter Eingaben im IT-System fest.

Im Jahr 2005 verstarben insgesamt 1.252 Pflegebedürftige bzw. 10,9 % der Antragsteller vor dem Abschluss des Pflegegeldverfahrens.

In Anbetracht des zum Teil hohen Alters und des schlechten Gesundheitszustandes vieler Antragsteller erachtete der Rechnungshof eine rasche Verfahrensabwicklung als besonders wichtig, und empfahl, die Dauer aller nicht strittigen Verfahren auf unter drei Monate zu verkürzen. Die Forderung des Rechnungshofes nach einer rascheren Verfahrensabwicklung wurde vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz unterstützt.

Ein Altern in Würde setzt außerdem voraus, dass der eigene Pflegegeldantrag noch zu Lebzeiten erledigt wird. Außerdem sind jene Personen, deren Antrag positiv erledigt wird, zumeist tatsächlich auf das Pflegegeld angewiesen. Die Verfahrensdauer soll daher künftig maximal 60 Tage betragen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 14. Oktober 2009 und am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Franz Riepl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ridi Maria Steibl, Oswald Klikovits, Mag. Birgit Schatz, Erwin Spindelberger, Karl Donabauer, Christian Faul, Karl Öllinger, Herbert Kickl, August Wöginger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B dagegen: S,V,G ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 28

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau