1307 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1204 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird

über den Antrag 1442/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz (BStG 1971) geändert und das Infrastruktur-Evaluierungsergebnis von 2010 hinsichtlich Streichung einer geplanten Teilstrecke der S 31 Burgenland Schnellstraße umgesetzt wird und

über den Antrag 1423/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz 1971 – BStG 1971)

Die Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur soll durch Novellierung des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971) sowie durch die Erlassung einer Durchführungsverordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie 2008/96/EG gilt für in Planung, im Bau oder in Betrieb befindliche Straßen, die Teil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-Netz) sind. In Österreich sind die bedeutendsten Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen im Wesentlichen auch Bestandteil des TEN-Netzes. Es genügt daher, die Richtlinie 2008/96/EG nur hinsichtlich der zum TEN-Netz gehörenden Bundesstraßen umzusetzen. Eine Übererfüllung der sich aus der Richtlinie 2008/96/EG ergebenden Verpflichtungen (sog. Goldplating) kann dadurch vermieden werden.

Im Entwurf werden zur Erhöhung der Sicherheit auf den Bundesstraßen, die Teil des TEN-Netzes sind, zunächst folgende Instrumente des Sicherheitsmanagements der Straßenverkehrsinfrastruktur geregelt:

-       Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit in der Planungsphase,

-       Straßenverkehrssicherheitsaudit während der Planung und des Baus,

-       Straßenverkehrssicherheitsanalyse des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,

-       Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes.

Für die Durchführung der zuvor genannten Instrumente ist der Bund (Bundesstraßenverwaltung), das ist gemäß § 34b die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), verantwortlich.

Die Richtlinie 2008/96/EG sieht vor, dass insbesondere für die Durchführung von Straßenverkehrssicherheitsaudits speziell ausgebildete Straßenverkehrssicherheitsgutachter zu bestellen sind. Es ist daher erforderlich, entsprechende Regelungen über die Ausbildung und Zertifizierung solcher Gutachter zu schaffen.

Im Entwurf soll vorgesehen werden, dass bei jedem tödlichen Straßenverkehrsunfall auf zum TEN-Netz gehörenden Bundesstraßen ein Unfallbericht zu erstellen ist.

Der Entwurf enthält weiters eine Regelung, wonach der Bundesminister/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die Kosten zu errechnen hat, die durch tödliche bzw. schwere Straßenverkehrsunfälle verursacht werden.

Im Zuge der Evaluierung aller großen Bundesstraßenprojekte hat sich herausgestellt, dass einigen Straßenteilen nicht jene Bedeutung zukommt, die eine Verwirklichung als Bundesstraße nötig macht. Im Zeichen der gebotenen Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden daher einige Straßenteile aus den Bundesstraßenverzeichnissen genommen.

Schließlich soll durch die Einführung einer Verordnungsermächtigung zum Thema Gebühren dem Bundesminister/der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die Möglichkeit gegeben werden, für bestimmte in seinem/ihrem Zuständigkeitsbereich durchzuführende Verwaltungsverfahren Gebühren festzulegen, die den tatsächlichen internen Verwaltungsaufwand möglichst abdecken.

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 1442/A am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach krisenbedingten Einnahmenrückgängen und nach unten revidierten Verkehrsprognosen ist 2010 die von den Grünen seit Jahren geforderte Evaluierung der Straßenbauprojekte des Bundes unausweichlich geworden. Als Ergebnis dieser Evaluierung, bei der die geplante S31 Süd (Fortsetzung ab Oberpullendorf bis zur Staatsgrenze im Raum Rattersdorf/Köszeg) im zweitniedrigsten Nutzwert-Cluster landete, soll diese Strecke nur mehr als Landesstraße B61a realisiert werden. Der Bund will einer Bund-Land-Einigung zufolge die Kosten dafür übernehmen. Diese Redimensionierung ist der für 2025 prognostizierten Verkehrsstärke von etwa 5.000 dtV auch wesentlich angemessener, wird im von Bundesministerin Bures im November 2010 veröffentlichten Ausbauprogramm 2011-2016 für hochrangige Straßen explizit als Sparmaßnahme hervorgehoben und trägt demzufolge auch zur rasche(re)n Verwirklichung von Ortsumfahrungen bei. Dieses hinsichtlich der zurechtgestutzten Dimension sinnvolle Teilergebnis der Evaluierung sollte angelehnt an die Vereinbarung zwischen Land Burgenland und BMVIT ohne weiteren Verzug auch im Bundesstraßengesetz rechtlich verankert werden.“

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 1423/A am 4. Februar 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die S 31 Süd ist in dem von Bundesministerin Bures im November 2010 veröffentlichten Ausbauprogramm 2011-2016 für hochrangige Straßen nicht mehr enthalten und wird dort explizit als Sparmaßnahme hervorgehoben. (Die S 31 im Burgenland wird als Landesstraße verwirklicht mit finanzieller Beteiligung des Bundes, Ortsumfahrungen werden damit rasch verwirklicht, das bringt Einsparungen von 80 Millionen Euro.)

Des weiteren haben Bundesministerin Bures, Landeshauptmann Niessl und Landesrat Bieler eine Einigung bekannt gegeben, wonach anstelle des Weiterbaus der S 31 Süd eine Landesstraße zur Entlastung der Ortschaften vom derzeitigen Ende der S 31 bis zum Grenzübergang Rattersdorf gebaut werden soll, deren Finanzierung der Bund mit 37 Mio. Euro übernimmt.

Auch die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden wurde bereits im Rahmen einer Bürgerversammlung informiert und ist mit dem neuen Lösungsvorschlag einer Landesstraße B 61a größtenteils einverstanden.

Neueste Verkehrsprognosen gehen auf der Südverlängerung der S 31 von 5.000 Fahrzeugen pro Tag im Jahr 2025 aus.

Im Sinne eines klaren Zeichens für den eingeschlagenen Weg und des Festhaltens der getroffenen Vereinbarung zwischen Land Burgenland und Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie soll diese Vereinbarung nunmehr auch im Bundesstraßengesetz verankert werden.“

Der Verkehrsausschuss hat den Initiativantrag 1442/A der Abgeordneten Dr. Christiane Brunner in seiner Sitzung am 6. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Peter Stauber sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innnovation und Technologie Doris Bures.

Ein vom Abgeordneten Peter Stauber eingebrachter Vertagungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage und den Antrag 1423/A in seiner Sitzung erstmals am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin zur Regierungsvorlage 1204 d.B. fungierte Abgeordnete Mag. Karin Hakl und als Berichterstatter zu Antrag 1423/A Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. Die Verhandlungen zu Antrag 1442/A wurden in dieser Sitzung wieder aufgenommen. Dabei beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig, die Regierungsvorlage 1204 d.B. der Debatte und Abstimmung zugrunde zu legen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Martin Bartenstein, Mag. Christiane Brunner, Christoph Hagen, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innnovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,B) beschlossen.

Damit gelten die Initiativanträge 1442/A und 1423/A als miterledigt.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Karin Hakl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1204 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 28

                                Mag. Karin Hakl                                                                   Anton Heinzl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann