1397 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichts Innsbruck (24 Hv 69/11b) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer
Das Landesgericht Innsbruck ersucht mit Schreiben vom 13. Juli 2011, GZ 24 Hv 69/11b, eingelangt am 19. Juli 2011, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 13. September 2011 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Innsbruck, GZ 24 Hv 69/11b, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer besteht.
Wien, 2011 09 13
Johann Rädler Wolfgang Großruck
Berichterstatter Obmann