1409 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1390 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert wird

Gemäß den Beschlüssen der Sondersitzung des Rates der EU (Wirtschaft und Finanzen) vom 9. Mai 2010 wurde zwecks Bereitstellung finanzieller Mittel an in finanzielle Schwierigkeiten geratene Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes die „European Financial Stability Facility“, eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht, eingerichtet. Im von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes im Juni 2010 unterzeichneten EFSF-Rahmenabkommen haben sich diese verpflichtet, anteilige Haftungen für Finanzierungen von EFSF zu übernehmen, die der anschließenden Vergabe von Darlehen dienen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Erfüllung strikter wirtschaftspolitischer Auflagen, die in einem „Memorandum of Understanding“ mit der Europäischen Kommission festgeschrieben sind. Das geltende EFSF-Rahmenabkommen sieht die Übernahme von Garantien in Höhe von insgesamt 440 Mrd. Euro (Kapital, Zinsen und Kosten) vor, wobei der österreichische Anteil 12 Mrd. 241 Mio. 430 Tsd. Euro beträgt.

Durch die Einführung zusätzlicher Kassenreserven wurde das Ziel bestmöglicher Kreditwürdigkeit erreicht, gleichzeitig bewirkten die Anpassungen in Verbindung mit den am Markt beobachteten Zinsenentwicklungen aber einen erheblichen Rückgang der Darlehensvergabekapazität. Am 11. März 2011 haben die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets beschlossen, die effektive Darlehensvergabekapazität von 440 Mrd. Euro wiederherzustellen.

Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird der Gesamthaftungsrahmen im EFSF-Rahmenabkommen auf ca. 780 Mrd. Euro erhöht. Da der derzeitige Haftungsrahmen in Höhe von 15 Mrd. Euro zur Deckung des österreichischen Anteils nicht ausreicht, ist eine entsprechende Erhöhung des Haftungsrahmens erforderlich.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. September 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Gabriele Tamandl die Abgeordneten Josef Bucher, Elmar Podgorschek, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Alexander Van der Bellen, Jakob Auer, Ing. Peter Westenthaler, Kai Jan Krainer, Maximilian Linder, Dr. Martin Bartenstein, Mag. Werner Kogler, Ing. Hermann Schultes, Dr. Ruperta Lichtenecker und Mag. Rainer Widmann sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, B) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: F, B, dagegen: S, V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1390 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 09 27

                               Gabriele Tamandl                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann