Abweichende persönliche Stellungnahme

gemäß § 42 Abs. 5 GOG

der Abgeordneten Gerald Grosz, Martina Schenk, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz (2/UHR2)

 

Am 20. Jänner 2011 haben ein Viertel der Abgeordneten gemäß § 32e Abs. 2 GOG des Nationalrates einen Antrag auf Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB Holding AG sowie den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz, hinsichtlich

a)     der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB Holding und den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden Auflösung von Managerverträgen inklusive der damit einhergehenden Vereinbarungen, (wie beispielsweise Abfertigungen) sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren;

b)     des Ankaufs der ungarischen MAV Cargo, der damit im Zusammenhang stehenden Beratungsverträge sowie möglicher Provisionszahlungen, der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf, sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren;

c)     des Beschaffungswesens innerhalb des ÖBB Konzerns seit dem Jahr 2000, insbesonders der Beschaffung von Handys und des Abschlusses von Telekomdienstleistungsverträgen

gestellt.

 

Das Verlangen wurde wie folgt begründet:

Die Verschuldung der ausgelagerten Staatsbetriebe steigen weiter dramatisch an. 2011 werden alleine die Verbindlichkeiten für die ÖBB eine Höhe von rund 20,6 Milliarden Euro erreichen, eine Steigerung von 2,2 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2010.

Dabei hätte es nicht an Gelegenheiten gemangelt, diese Negativentwicklung zu korrigieren. Bereits durch die Umsetzung der vom Rechnungshof empfohlenen Maßnahmen hätte eine merkliche finanzielle Verbesserung der dahinsiechenden ÖBB, eine Steigerung der Servicequalität  und  damit eine  deutlich  verbesserte Marktposition erreicht werden können.

Von einem Sparkurs der ÖBB war in den letzten Jahren jedoch nichts zu erkennen. Vielmehr wurde mit Steuergeldern spekuliert und großzügig zweifelhafte Bonuszahlungen für Manager gewährt. Während die Empfehlungen des Rechnungshofes von den ÖBB-Verantwortlichen geflissentlich ignoriert wurden, schlössen eben diese kostspielige externe Beratungsverträge ab. Dass es der ÖBB unter solchen Vorzeichen beispielweise auch nicht gelingen konnte ihr Beschaffungswesen kosteneffizienter zu gestalten, ist offenkundig.

Diese Misswirtschaft gipfelt in der ÖBB-Praxis, unliebsame Manager vorzeitig mit Golden Handshakes aus ihren Verträgen freizukaufen und damit enorme Kosten zu verursachen. Samt und sonders Vorgänge, die jahrzehntelang maßgeblich von politischen Verantwortungsträgern gedeckt, oder zumindest gebilligt wurden.

Ein Unternehmen kann nur mit klarer, wirtschaftlicher und transparenter Verantwortlichkeit geführt werden. Diese Attribute haben sowohl die politischen, als auch die vermeintlich "privatwirtschaftlichen" Vertreter der ÖBB bis heute schmerzlich vermissen lassen.

Es ist endgültig an der Zeit, einen klaren Schlussstrich unter diese Machenschaften zu ziehen und eine schonungslose Bilanz vorzulegen. Diese Maßnahme ist angesichts der mehr als angespannten budgetären Situation des Staatshaushaltes längst überfällig.

Die Verantwortlichen für den ruinösen Zustand der ÖBB müssen benannt und dazu gebracht werden, endlich Rechenschaft über ihr Handeln abzulegen.

Dies betrifft sowohl die so genannte "Führungsetage" der ÖBB als auch deren politische Hintermänner. Um dieses Netzwerk zu entflechten, ist der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses das derzeit geeignetste Instrumentarium.

 

 

1. Exkurs:

 

Finanztransaktionen der ÖBB, ein „ungewolltes“ Geschäft

 

Die Finanzspekulationen 2005 beschreiben ein außergewöhnliches Draufgängertum einiger ÖBB-Manager, die sich als Glücksritter in der Hochfinanz betätigen wollten. Im Schnellverfahren und vorbei an internen Kontrollinstanzen wurden 612,9 Millionen Euro in ein hochspekulatives Kreditprodukt, das keiner so richtig durchschaute, investiert. Um dafür überhaupt Geld zu haben, wurden Teile von ÖBB-Eigentum verkauft, um sie gleich darauf wieder zurückzuleasen. Im schlimmsten Fall hätte der Totalverlust gedroht, im besten Fall wäre 2015 eine Prämie von nur 36,9 Millionen Euro zu holen gewesen. Wer geht ein derartiges Risiko bei nur 6% Gewinnchance (weniger als 1% der Risikosumme) ein? Bei diesen Finanztransaktionen handelte es sich um Wetten auf Kreditausfälle. Diese Derivate lösten auch die weltweite Finanzkrise 2007/08 aus und werden üblicherweise nur von Experten von Banken und Versicherungen durchgeführt. Für Derivatgeschäfte gab es innerhalb der ÖBB keine Konzernrichtlinien, sie wurden unter der Fehleinschätzung es handle sich um andere Produkte (Swaps) erworben. Ein Deloitte-Gutachten über die Causa kritisierte, dass die ÖBB weder die personellen Ressourcen, noch die Ausstattung für derartige Finanzprodukte hätten. Zitat aus dem Deloitte-Gutachten: „Mit dem Abschluss wurde in vielfacher und grober Weise gegen die Konzernrichtlinien verstoßen. Besonders schwer wiegt der Verstoß gegen das Spekulationsverbot sowie die Verletzung des Vieraugenprinzips bei Abschluss der Transaktion. Die abgeschlossenen Finanzgeschäfte stellen zudem einen Fremdkörper beziehungsweise ungewollte Geschäfte im System der Konzernrichtlinien dar.“ Auch der RH fand nur kritische Worte über den Abschluss, der „ohne Absicherungskomponente, ohne Produktverständnis und ohne Aufsichtsratgenehmigung von Holding oder Gesellschaften erfolgte“.

Für die geplanten Geschäfte mit der Deutschen Bank wurde keine Aufsichtsratsgenehmigung eingeholt. Der Vorstand hat lediglich ein nicht näher beschriebenes derivates Finanzinstrument, ohne konkrete Angabe und ohne Vertragsentwurf genehmigt. Risikoanalysen gab es keine, sie wurden erst im Nachhinein erstellt. Hat sich das zum Vorstand noch nicht herumgesprochen, dass man genau über das zu informieren hat, was man unterschreibt oder beschließt? In der Regel sogar das Kleingedruckte, da es in meinem eigenen Interesse liegt, die Vertragsbedingungen zu kennen.

Hätten die Verantwortlichen ihre Pflichten ernster genommen, so wäre dem einen oder anderen vielleicht früher aufgefallen, welch hochriskantes Produkt man erworben hatte. Ein Totalausfall von elf bis maximal 20 Papieren der insgesamt 205 im Portfolio enthaltenen Unternehmen, hätte bereits zu einem Totalausfall geführt. Obwohl man sich im Holding-Vorstand kurz nach Abschluss einig war, dass dieses Geschäft nicht abgeschlossen hätte werden dürfen, wurde ein möglicher Ausstieg nicht forciert, stattdessen Absicherungsvereinbarungen getroffen, um den Deal nachträglich konzernrichtlinienkonform

Aussehen zu lassen. Danach war man etliche Monate untätig, bevor man in einer Kurzschlusshandlung die Deutsche Bank mit der Begründung klagte, in die Irre geführt worden zu sein. Die eigene Inkompetenz über mangelhafte Produktkenntnisse als Irreführung des Geschäftspartners darzustellen rundest das Bild der ÖBB-Draufgänger ab. Die Klage wurde abgewiesen. Letztlich löste man den Vertrag mit der Deutschen Bank um 295 Millionen Euro.

Rechtliche Konsequenzen gab es bis heute keine, obwohl der RH durchaus strafrechtlich relevante Details erkennt. Er attestiert zahlreiche Verstöße gegen das Aktienrecht: Verletzung der Sorgfaltspflicht des Vorstands (§ 84), der Berichtspflicht an den Aufsichtsrat (§ 81), Missachtung zustimmungspflichtiger Geschäfte des Aufsichtsrats (§ 95), Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder (§ 99) und gegen Strafbestimmungen: unrichtige und verschleierte Wiedergabe oder Verschweigen von erheblichen Umständen in Berichten an den Aufsichtsrat (§ 255). Außerdem seien laut RH allfällige Haftungen, Abberufungsgründe und Schadenersatzansprüche nicht geprüft worden, obwohl sogar der bei Deloitte bestellte Wirtschaftsprüfbericht Hinweise auf grobe Pflichtverletzungen enthalte. Im Gegenteil, das Aufsichtsratspräsidium habe sich Regress insofern verwirkt, als “unangemessene Abfindungen” gezahlt wurden.

 

Der teure Kauf der RCH (ehemals MAV-Cargo) in Ungarn und die dubiosen Lobbyisten

 

Die Intention des Kaufs scheint nachvollziehbar - sich im Güterverkehr als Marktführer in Mittel- und Osteuropa etablieren zu können, sollte dieser Markt erobert werden. Versuche die slowakische Güterbahn zu übernehmen scheiterten, 2006 wurde die ÖBB-Führung auf die ungarische MAV-Cargo aufmerksam. Gemeinsam mit der Raab-Ödenburger Bahn wurde ein gemeinsames Übernahmekonsortium gebildet. Der Partner hätte sich mit 100 Millionen beteiligen und das Know How über den ungarischen Markt mit einbringen sollen. Doch der Kauf der ungarischen MAV-Cargo hat die ÖBB-Güterverkehrssparte entgleisen lassen.

 

Wie konnte es zu so einem Debakel kommen?

 

Der ehemalige Rail Cargo Austria (RCA) Vorstand Gustav Poschalko scheint für die Jahre 2004 bis 2008 für die ungereimten Vorfälle bei der RCA und auch für die desaströse Übernahme der MAV Cargo verantwortlich zu sein. Bereits kurz nach der Übernahme der MAV-Cargo musste der RCA-Finanzvorstand erste Wertberichtigungen vornehmen, was kontinuierlich fortgesetzt wurde. Aktuell liegt der Buchwert des Unternehmens bei 120 Millionen Euro. Die ÖBB haben in ihrer Bilanz für das Jahr 2010 alleine wegen ihrer Engagements in Ungarn einen Wertberichtigungsbedarf von 240 Mill Euro – das heißt, ein Minus von 240 Mill. Euro für die Übernahme der MAV-Cargo.

 

Kurz nach der Übernahme der MAV Cargo wurde Kritik laut – denn, das Unternehmen  MAV-Cargo wurde von der ungarischen Regierung lediglich auf 250 Mill. Euro taxiert. Hierzu liegt auch ein ungarischer RH-Bericht vor, den anscheinend kein ÖBBler beachtete. Die ÖBB zahlten aber 391 Mill Euro – Schuldenübernahme, Investitionszusagen und Personalstandsgarantien bis Ende 2010 wurden dabei noch gar nicht mit einberechnet. (Der Kaufpreis wurde ermittelt, indem man den Substanzewert, der auf 150 bis 200 Millionen geschätzt wurde und Synergieeffekte (20 bis 40 Millionen) zusammenzählte und zugesagte Investitionskosten (160 Mio.), sowie eine Personalstandsgarantie (70 Millionen) berücksichtigte.)  Nach Schätzungen könnte sich dies bis heute auf ca. 600 – 650 Mill Euro summiert haben.

 

Nachträglich wurde eine weitere Glanzleistung der ÖBB-Manager bekannt: Die Transaktionskosten des Deals wurden nirgendwo definiert, was unerwartet zu enormen Mehrkosten führte. Man rechnete mit vier bis acht Prozent, tatsächlich wurden es schließlich 52 (!) Prozent.

 

Die Synergieeffekte wurden zu hoch berechnet, auch stellte sich heraus, dass rund ein Viertel der gekauften Waggons nicht mehr einsatzfähig waren, eine Reparatur im Hinblick auf österreichische Standards wurde mit einem zweistelligen Millionenbetrag beziffert. Da gleiche Bild zeichnet sich bei der angeblich florierenden Waggonproduktionsstätte in Miskolc ab, der fehlt es an Auslastung.

 

Eine weitere Fehlentscheidung des RCA-Managements bzw. Vorstands war die falsche Annahme, dass die Einschaltung der ungarischen und österreichischen Wettbewerbsbehörde die Einschaltung der europäischen Wettbewerbsbehörde ersetze. Die europäischen Wettbewerbsbehörde jedoch wurde aufmerksam und machte der ÖBB einen Strich durch die Rechnung, denn sie verlangte das Ausscheiden der Raab-Ödenburger Bahn, was die Rahmenbedingungen des Kaufs erheblich veränderte und zeitlich verzögerte. Ein wichtiges Detail dazu ist sicherlich auch, dass die ÖBB Führung im Mai 2009 noch von dem Vertrag abspringen hätte können. Den externen Beratern der RCA, es durften ja nur solche sein (!), konnte dies verharren an den Verträgen nur recht sein. Ihre Erfolgshonorare waren abhängig von den einzuhaltenden Verträgen.

 

Unglaublich im Zusammenhang mit dem Kauf der MAV-Cargo sind die 7,1 Mill. Euro an ein Lobbyingagentur. Die RCA hat diesen lukrativen Lobbyingauftrag an eine völlig unbekannte und ominöse ungarische Gesellschaft vergeben. Dieser Lobbyingauftrag an das Unternehmen "Geuronet", welches ein Stammkapital von Sagenhaften 120 Euro aufweist, wurde abgeschlossen, obwohl zwei Vorstände die Unterschrift verweigerten und Teilen des Aufsichtsrats gar nicht zugänglich gemacht wurden. Die ungarischen Behörden haben aufgrund der Ungereimtheiten die Ermittlungen aufgenommen – die österreichischen Behörden mussten erst auf eine dementsprechende Anzeige warten.

 

Bis dato ist völlig unklar, welche Leistungen vom Lobbyisten Andras Gulya, die Einmannshow hinter der Lobbyingagentur Geuronet, tatsächlich erbracht wurden.

 

Vor allem Pöchhacker, Macher und Riessland trafen rund um den MAV-Kauf etliche Fehleinschätzungen. Letztgenannte schafften es nicht, einen Sanierungsplan für die Güterverkehrssparte zu erarbeiten, der keine zusätzlichen Finanzspritzen beinhaltete. Beide verließen Ende 2010 das Unternehmen.

 

Am Ende der gesamten MAV-Cargo Misere stehen die Verantwortlichen immer noch nicht vor Gericht – es wird immer noch ermittelt und der Steuerzahler kann die Rechnung bezahlen. Außerdem wird schon gemutmaßt, dass Ungarn die jetzige RCH (ehemals MAV-Cargo) wieder zurückkaufen will. Es bleibt nur abzuwarten, ob hier wieder mit Lobbyisten verhandelt wird. Das dicke Ende wird diesmal hoffentlich nicht von den Steuerzahlern erbracht werden müssen.

 

 

2. Ausschusssitzungen – Ablauf

 

Dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gehören von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Anton Heinzl, Johann Hell, Dr. Günther Kräuter und Mag. Christine Lapp, vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Johannes Schmuckenschlager, Johann Singer und Gabriele Tamandl, vom Freiheitlichen Parlamentsklub die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Roman Haider und Wolfgang Zanger, vom Parlamentsklubs des BZÖ der Abgeordnete Gerald Grosz sowie vom Grünen Klub die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Dr. Gabriela Moser an.

 

Obmann dieses Ständigen Unterausschusses ist der Abgeordnete Wolfgang Zanger, Stellvertreterin und Stellvertreter sind die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Erwin Hornek, Schriftführerin und Schriftführer sind die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Johann Hell und Johann Singer.

 

Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung bestand im Ständigen Unterausschuss Einvernehmen, die Präsidentin des Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG zu ersuchen, durch den Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.

 

Anlässlich der 10. Sitzung des Ständigen Unterausschusses in der XXIV. GP am 02. Februar 2011 befasste sich dieser erstmalig mit dem gegenständlichen Prüfverlangen und beschloss einstimmig das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und das Bundesministerium für Justiz gemäß § 40 Abs. 1 GOG um die Einleitung von Erhebungen und um schriftliche Äußerung in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfverlangens bis 07. März 2011 zu ersuchen.

 

Anlässlich der 10. Sitzung am 02. Februar 2011 waren die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Mag. Christine Lapp, Anton Heinzl, Wilhelm Haberzettl, Johann Hell, Dr. Günther Kräuter, Gerald Grosz, Gabriel Obernosterer, Johann Singer, Erwin Hornek, Konrad Steindl, Hermann Gahr, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Roman Haider und Wolfgang Zanger anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz und Erwin Hornek.

 

Anlässlich der 11. Sitzung am 16. März 2011 waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Johannes Schmuckenschlager, Johann Singer, Gerald Grosz, Mag. Roman Haider, Bernhard Vock, Johann Hell, Wilhelm Haberzettl, Dr. Günther Kräuter, Anton Heinzl, Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Gabriele Tamandl, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz und Mag. Werner Kogler anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Wolfgang Zanger, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Roman Haider, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Werner Kogler, Anton Heinzl und Wilhelm Haberzettl.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner, die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures und Mag. Oskar Herics anwesend.

 

Im Zuge der weiteren Prüfung waren in der 12. Sitzung am 23. März 2011 die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Christine Lapp, Dr. Günther Kräuter, Anton Heinzl, Wilhelm Haberzettl, Johann Hell, Gerald Grosz, Dr. Gabriela Moser, Dr. Ferdinand Maier, Gabriele Tamandl, Johann Singer, Johannes Schmuckenschlager, Erwin Hornek, Roman Haider, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, und Dr. Wolfgang Spadiut anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Roman Haider, Anton Heinzl, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Wilhelm Haberzettl, Dr. Günther Kräuter, Johann Hell, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Christine Lapp und Wolfgang Zanger.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag Mag. Martin Huber, Mag. Erich Söllinger und Peter Klugar anwesend.

 

Die Beratungen wurden in der 13. Sitzung am 08. April 2011 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Gabriele Tamandl, Johann Singer, Mag. Josef Lettenbichler, Mag. Christine Lapp, Anton Heinzl, Ing. Erwin Kaipel, Johann Hell, Rudolf Plessl, Roman Haider, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Harald Walser und Gerald Grosz.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gerald Grosz, Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Dr. Harald Walser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Anton Heinzl, Gabriele Tamandl, Johann Hell.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag KR Friedrich Macher und Dr. Günther Riessland anwesend.

 

In der 14. Sitzung am 03. Mai 2011 waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Johannes Schmuckenschlager, Anna Franz, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp, Dr. Günther Kräuter, Johann Hell, Anton Heinzl, Wilhelm Haberzettl, Roman Haider, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Gabriele Tamandl und Johann Singer anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Mag. Christine Lapp, Anton Heinzl, Wilhelm Haberzettl, Johann Hell, Dr. Günther Kräuter, Gerald Grosz, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Wolfgang Zanger.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag Mag. Franz Wanzenböck, Mag. Wilhelm Hemetsberger, Dkfm Günther Robol und KR Gustav Poschalko anwesend.

 

Im Zuge der weiteren Prüfung waren in der 15. Sitzung am 10. Mai 2011 die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Christine Lapp, Dr. Günther Kräuter, Johann Hell, Wilhelm Haberzettl, Anton Heinzl, Roman Haider, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Hermann Gahr, Johann Singer, Gabriele Tamandl, Dr. Ferdinand Maier und Erwin Hornek anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Dr. Günther Kräuter, Gerald Grosz, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Roman Haider, Wilhelm Haberzettl, Johann Hell, Gabriele Tamandl und Wolfgang Zanger.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag DI Horst Pöchhacker, Dr. Wolfgang Reithofer, Mag. Gilbert Trattner und Mag. Nikolaus Schaffer anwesend.

 

In der 16. Sitzung am 09. Juni 2011 waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Erwin Hornek, Johannes Schmuckenschlager, Gabriele Tamandl, Dr. Ferdinand Maier, Johann Singer, Martina Schenk, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Roman Haider, Anton Heinzl, Gabriele Binder-Maier, Johann Hell, Ewald Sacher und Christine Lapp anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Christine Lapp, Martina Schenk, Erwin Hornek und Johann Hell.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag Ing. Mag. Rudolf Fischer, Ferdinand Schmidt und Mag. Christian Kern anwesend.

 

Die Beratungen wurden in der 17. Sitzung am 28. Juni 2011 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Wilhelm Haberzettl, Gabriele Binder-Maier, Johann Hell, Christine Lapp, Dr. Gabriela Moser, Roman Haider, Gerhard Deimek, Gerald Grosz, Gabriele Tamandl, Dr. Ferdinand Maier, Erwin Hornek, Johannes Schmuckenschlager, Johann Singer und Dr. Günther Kräuter.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Christine Lapp, Erwin Hornek, Johann Singer, Dr. Ferdinand Maier und Wolfgang Zanger.

 

Als Auskunftsperson war an diesem Tag Gerhard Leitgeb anwesend.

 

 

In dieser Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über den Bericht des Unterausschusses an den Rechnungshofausschuss.

 

 

 

3. Auskunftspersonen und Sachverständige

 

Der Unterausschuss hat die nachfolgend aufgelisteten Auskunftspersonen und Sachverständigen in seinen Sitzungen befragt. Im Sinne der raschen Zuordnung der einzelnen Auskunftspersonen zu den konkreten Sitzungen und somit auch zu den vertraulichen Protokollen der Befragungen in den Sitzungen des Unterausschusses werden die Auskunftspersonen und Sachverständigen in zwei Tabellen dargestellt:

 

         -      3.1.Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet in alphabetischer Reihenfolge

         -      3.2. Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet nach Sitzungstagen

 

 

3.1 Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet in alphabetischer Reihenfolge:

 

Sitzungstag

Sitzungs-Nr.

Auskunftspersonen (inkl. Sachverständige)

16.03.2011

11

BANDION-ORTNER Maga. Claudia, Bundesministerin für Justiz

16.03.2011

11

BURES Doris, Bundesministerin für VIT

09.06.2011

16

FISCHER, Ing. Mag. Rudolf

03.05.2011

14

HEMETSBERGER, Mag. Wilhelm

16.03.2011

11

HERICS, Mag. Oskar

23.03.2011

12

HUBER Mag. Martin

09.06.2011

16

KERN, Mag. Christian

23.03.2011

12

KLUGAR, DI Peter

28.06.2011

17

LEITGEB, Gerhard

08.04.2011

13

MACHER, KR Friedrich

03.05.2011

14

POSCHALKO, KR Gustav

10.05.2011

15

PÖCHHACKER, DI Horst

10.05.2011

15

REITHOFER, Dr. Wolfgang

08.04.2011

13

RIESSLAND, Dr. Günther

03.05.2011

14

ROBOL, Dkfm. Günther

10.05.2011

15

SCHAFFER, Mag. Nikolaus

09.06.2011

16

SCHMIDT, Ferdinand

23.03.2011

12

SÖLLINGER Mag. Erich

10.05.2011

15

TRATTNER, Mag. Gilbert

03.05.2011

14

WANZENBÖCK, Mag. Franz

 

 

 

3.2 Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet nach Sitzungstagen:

 

Sitzungstag

Sitzungs-Nr.

Auskunftspersonen (inkl. Sachverständige)

16.03.2011

11

BANDION-ORTNER Maga. Claudia, Bundesministerin für Justiz

16.03.2011

11

BURES Doris, Bundesministerin für VIT

16.03.2011

11

HERICS, Mag. Oskar

23.03.2011

12

HUBER Mag. Martin

23.03.2011

12

KLUGAR, DI Peter

23.03.2011

12

SÖLLINGER Mag. Erich

08.04.2011

13

MACHER, KR Friedrich

08.04.2011

13

RIESSLAND, Dr. Günther

03.05.2011

14

HEMETSBERGER, Mag. Wilhelm

03.05.2011

14

WANZENBÖCK, Mag. Franz

03.05.2011

14

ROBOL, Dkfm. Günther

03.05.2011

14

POSCHALKO, KR Gustav

10.05.2011

15

PÖCHHACKER, DI Horst

10.05.2011

15

REITHOFER, Dr. Wolfgang

10.05.2011

15

TRATTNER, Mag. Gilbert

10.05.2011

15

SCHAFFER, Mag. Nikolaus

09.06.2011

16

FISCHER, Mag. Rudolf

09.06.2011

16

KERN, Mag. Christian

09.06.2011

16

SCHMIDT, Ferdinand

28.06.2011

17

LEITGEB, Gerhard

 

 


4. Abweichende Stellungnahme des BZÖ:

 

 

Aus Sicht des RH sind in den Vorgängen rund um die Finanztransaktionen strafrechtlich relevante Details auszumachen (Bericht Reihe Bund 2010/7): "Nach Ansicht des RH war damit der Tatbestand des Paragrafen 255 Abs. 1 Z5 Aktiengesetz erfüllt; es lag somit der Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Holding AG vor", heißt es. Bis heute hat es aber keine rechtlichen Konsequenzen gegeben. Die Aufsichtsspitze habe versäumt, das allfällige Vorliegen von groben Pflichtverletzungen bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern und damit eines Abberufungsgrundes eingehend zu untersuchen, obwohl Gutachten hinreichend Gründe dafür geliefert hätten. Dadurch verzichteten die ÖBB darauf, die Anstellungsverträge der ehemaligen Vorstandsmitglieder aus wichtigem Grund zu widerrufen bzw. unter Einhaltung einer halbjährlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Insgesamt listet der RH mehrere Verstöße gegen das Aktienrecht auf: Verletzung der Sorgfaltspflicht des Vorstands (§ 84), der Berichtspflicht an den Aufsichtsrat (§ 81), Missachtung zustimmungspflichtiger Geschäfte des Aufsichtsrats (§ 95), Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder (§ 99) und gegen Strafbestimmungen: unrichtige und verschleierte Wiedergabe oder Verschweigen von erheblichen Umständen in Berichten an den Aufsichtsrat (§ 255). Allfällige Haftungen, Abberufungsgründe und Schadenersatzansprüche seien nicht geprüft worden, obwohl sogar ein eigens beauftragtes Gutachten vom Wirtschaftsprüfer Deloitte von groben Pflichtverletzungen spricht. Jedoch hat sich das Aufsichtsratpräsidium Regress verwirkt, da „unangemessene Abfindungen“ ausbezahlt wurden. Das oberste Kontrollorgan des Staates empfahl der ÖBB, die Voraussetzungen für eine Organhaftung der Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums zu prüfen, die Abfindung könnte „sorgfaltswidirg“ bewilligt worden sein. Nachdem alles beim Alten blieb, hat sich die Opposition für die Einsetzung eines RH-Unterausschusses entschieden, um die Verantwortlichkeiten näher zu beleuchten.

 

Näher beleuchtet wurde auch der Kauf der ungarischen MAV Cargo. Diesbezüglich liegt zwar kein RH-Prüfbericht vor, jedoch ermittelt die Justiz. Derzeit sind Ermittlungsverfahren bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Zusammenhang mit dem Erwerb der ungarischen MÁV Cargo AG anhängig. Denn 2007 wurde ein mit 7,1 Millionen Euro dotierter ÖBB-Lobbyingauftrag an eine ominöse ungarische Gesellschaft (Geuronet) vergeben, obwohl zwei Vorstände ihre Unterschrift verweigerten. Teilen des Aufsichtsrats wurde der Vertragsentwurf überhaupt vorenthalten. Hinter den ungewöhnlichen Zahlungen an Geuronet steht der Verdacht auf Schmiergeldzahlungen Richtung Ungarn, oder Kick-Back-Zahlungen an eine österreichische Partei. Dass die Firma nur mit 120 Euro Stammkapital angeführt wurde, verwunderte ebenso wenig, wie die Tatsache, dass der Menschen hinter Geuronet, Andras Gyula, kaum bekannt war.

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und das Bundesministerium für Justiz lieferte den Ausschussmitgliedern wie üblich am letzten Drücker jeweils einen Erhebungsbericht, der auch in der Ausschusssitzung vom 16. März 2011 vorgestellt und diskutiert wurde.

 

Der Erhebungsbericht des BMVIT besteht aus 9 Seiten inklusive Deckblatt und mehrmaliger Wiederholung des Wortlautes des Prüfverlangens. Letztlich wurde ausführlich erklärt, warum die ÖBB- Eigentümervertreterin nicht für operative Geschäfte der ÖBB zuständig sei. Der aufmerksame Leser kennt diese Argumentation aus Anfragebeantwortungen der Verkehrsministerin, die in diesem Zusammenhang gerne auf  Artikel 52 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sowie auf § 90 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates (GOG) hinweist.

 

Der Erhebnungsbericht des BMJ ist im Gegensatz dazu ausführlicher, wenn auch für einen juristischen Bericht etwas ungenau. Aus Dipl. Ing. H. P. wurde kurzerhand Dipl. Ing. E. P; womit Aufsichtsratspräsident Horst Pöchhacker gemeint ist. Auch berichtete sie über Ermittlungen gegen Thomas Thüringer, woraufhin sie der anwesende Abgeordnete Haberzettel aufklärte, dass ebendieser bereits seit drei Jahren tot sei. Auch wurden in diesem Bericht Summen in ungarischen Forint angegeben, ohne den Wechselkurs festzuhalten. Weiters wurde die Erstattung eines Gutachtens in Aussicht gestellt, um die Ergebnisse der Sichtung der Unterlagen der Staatsanwaltschaft festzuhalten. „Bis etwa Mitte März 2011 wird es möglich sein, die umfangreichen Unterlagen zu sichten“, prognostizierte Bandion-Ortner im Erhebungsbericht. Konkrete Ergebnisse gibt es immer noch keine, aber dafür eine neue Justizministerin.

 

Es gilt festzuhalten, dass sich die Oppositionsparteien im Vorfeld dagegen aussprachen, die Bundesministerinnen gleich zu Beginn als Auskunftsperson zu laden, da sie mit den Ergebnissen des Unterausschusses und der Aussagen der Auskunftspersonen, konfrontieren werden sollten. Dies wurde seitens der Regierungsfraktionen abgelehnt. Der Ladung des früheren Verkehrsministers und jetzigen Bundeskanzlers Faymann, der damals als politisch Verantwortlicher fungierte, wurde ebenfalls kategorisch abgelehnt.

 

Andras Gyula wurde nach der Vorstellung der Erhebungsberichte als Auskunftsperson geladen. Die Parlamentsdirektion konnte trotz mehrmaliger Versuche weder seinen Aufenthaltsort, noch seine aktuelle Adresse eruieren. Auch die Kontaktierung seiner Mutter brachte nichts. Gyula scheint untergetaucht zu sein.

 

Auch die netten Angebote sämtlicher Auskunftspersonen diverse Unterlagen, Protokolle, oder einfach nur Summen nachzureichen, wurde nicht eingehalten (oder zumindest fanden diese Informationen den Weg in den BZÖ-Parlamentsklub nicht).

 

In einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung der Abgeordneten Moser nach der Befragung der Auskunftsperson Kern wurde der Vorschlag vorgetragen, demnächst eine parlamentarische Enquete zum Thema „Zukunft der ÖBB“ o.Ä. abzuhalten.

 

 

 

 

In der Sitzung am 16. März 2011 sind BM Mag. Claudia Bandion-Ortner und BM Doris Bures sowie Mag. Oskar Herics dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Mag. Oskar Herics:

 

Mag. Herics vom Rechnungshof bot den anwesenden Ausschussmitgliedern eine Erklärung des Berichts zu den Finanztransaktionen (Bericht Reihe Bund 2010/7) und brachte dessen Standpunkt nochmals dar.

 

 

Auskunftsperson BM Doris Bures:

 

Nachdem ihre Kollegin Bandion-Ortner das laufende Strafverfahren im Bezug auf den ungarischen MAV-Cargo Kauf erwähnte, wollte sich die Verkehrsministerin nicht länger zu einem laufenden Verfahren äußern. Auf andere wesentliche Fragen in Zusammenhang mit dem Prüfverlangen hieß es: „Da habe ich ihnen in der parlamentarischen Anfrage mitgeteilt, dass das in der operativen Aufgabe des Unternehmens ist und dem habe ich nichts hinzuzufügen.“ Weiters betonte Bures, dass sie vom Aufsichtsrat, den sie sich selbst ja nicht ausgesucht habe, zu den Vorfällen nicht informiert wurde. Dennoch hätte sie als Eigentümervertreterin eigeninitiativ Aufklärung fordern und gegebenenfalls Eingreifen können.

 

 

Auskunftsperson BM Mag. Claudia Bandion-Ortner:

 

Die Bundesministerin erwähnte die anhängigen Verfahren und Ermittlungen in Eckpunkten. Auf Details des Aktes über die Anzeige der Abgeordneten Moser konnte sie nicht eingehen, da sie den Akt nicht mit habe. Sie bezweifelte aber eine strafrechtliche Relevanz, da sich die Anzeige auf die Vorstandsverträge von Pöchhacker und Huber bezogen. Weiters verwies sie auf eine Anzeige des Rechnungshofes und die laufenden Ermittlungen. Bandion-Ortner hatte noch einen Termin und bat deshalb darum, die Sitzung vorzeitig verlassen zu dürfen.

 

 

 

 

In der Sitzung am 23. März 2011 sind Mag. Martin Huber, Mag. Erich Söllinger und Dipl-Ing. Peter Klugar dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Mag. Martin Huber:

 

Huber wies die Verantwortung für die Finanzspekulationen ab. In der Causa rund um den MAV-Cargo Kauf gab er Vermutungen von sich, wies allerdings darauf hin, dass er der falsche Adressat sei und man sich besser an den Ex-Vorstand der Rail Cargo (Poschalko) wenden möge. Betreffend den dubiosen Vertrag mit Geuronet sagte Huber aus, dass aus seiner Sicht Poschalko, Leitner und Pöchhacker verantwortlich seien. Wörtlich bestätigte Huber im November 2005 erstmals von den CDO-Transaktionen erfahren zu haben. Weiters erwähnte er die Treasuryabteilung der ÖBB Bau AG, gegründet durch Herrn Trattner, die für lukrative ÖBB-Geschäfte zuständig war. Es fiel der Name Wanzenböck, dem Huber unterstellte, auf die Bonifikation durch das Geschäft mit der Deutschen Bank aus gewesen zu sein. Er bestätigte in diesem Zusammenhang auch, dass es Vollmachten für einfache Mitarbeiter gab. Im Zusammenhang mit seinen Aussagen sei erwähnt, dass Huber ein „Erfolgshonorar“ von über 350 000 Euro erhalten hätte, wenn sich der Deal mit der Deutschen Bahn ausgezahlt hätte. Außerdem bezichtigte er den RH bzw. dessen Präsidenten Unwahrheiten zu verbreiten.

 

 

Auskunftsperson Mag. Erich Söllinger:

 

Söllinger sagte aus, dass die Mitarbeiter der Treasuryabteilung den Deal mit der Deutschen Bank fälschlicherweise für SWAP-Geschäfte hielten, die nicht aufsichtsratsgenehmigungspflichtig waren. Er nannte als Experten namentlich Wanzenböck, dessen Fehleinschätzung die Miesere erst verursachte. Erst aufgrund seines (Söllingers) hartnäckigen Nachfragens, kam im Oktober 2005 die ganze Tragweite ans Licht. Dann berichtete er, dass seinem Kollegen Huber und ihm die Ausfallszenarien klar waren (Wahrscheinlichkeit und Höhe des Ausfalls) und sie mit dieser Information am 8. November 2005 zum Aufsichtsratvorsitzenden gegangen sind. Laut Eigenaussage hat Huber im November 2005 erstmals von den Finanzspekulationen erfahren zu haben. Wann genau das war, wurde nicht festgestellt. Das Geschäft war nicht konzernstatutenkonform, jedoch bereits abgeschlossen und einen drohenden Ausfall nahm man nicht ernst, nachdem von einer Finanzkrise noch keine Rede war. Söllinger selbst gab zu Protokoll, dass er als Finanzvorstand Mitte Oktober über den Abschluss informiert worden sei. Der Abschluss erfolgte schon am 20. September 2005.

 

Betreffend die Beauftragung eines Beratungsunternehmens beim MAV-Cargo Kaufs erklärte Söllinger, dass es im Vorfeld sehr intensive Diskussionen gab, bei denen der Name Geuronet nie fiel. Als dann diese Firma beauftragt wurde, erklärte man ihm, dass dies mit dem aufsichtsratpräsidium abgesprochen sei. Den Vertrag mit dieser Firma unterzeichneten Poschalko und der Prokurist Leitner.

 

 

Auskunftsperson Dipl.-Ing. Peter Klugar:

 

Klugar berichtete von Maßnahmen, die als Reaktion auf das Finanzdebakel ab 2008 gesetzt wurden. Es wurde ein Spekulationsverbot erlassen und die Konzernrichtlinien wurden damit massiv verschärft. Zusätzlich wurde das Portfolio intensiv betreut und verändert, sowie eine Klage gegen die Deutsche Bank eingebracht, welche 2010 abgewiesen wurde. Thematisiert wurde auch die Rolle des Herrn Hemetsberger bzw. der Firma Montana, welche die Treasuryabteilung der ÖBB-Bau AG in Sachen Swaps unterstützte. Hemetsberger nannte die Firma in Ithuba um und war- welch Überraschung- wieder für die ÖBB tätig. Diesmal begleitete er die Rückabwicklung der Papiere der Deutschen Bank.

 

 


In der Sitzung am 8. April 2011 sind KR Prof. Friedrich Macher und Dr. Günther Riessland dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson KR Prof. Friedrich Macher:

 

Macher kam im Februar 2008 ins Unternehmen, als alle Verträge rund um den MAV Cargo- Kauf bereits unterzeichnet waren. Dennoch konnte er vom Verfahren der Preisbildung berichten. Dieses wurde von Deloitte & Touche sowie weiteren Rechtsberatern unterstützt. Die Due-Diligence einen Substanzwert in der Höhe von 150 bis 200 Mio. Euro fest und es wurden Synergieeffekte in der Höhe von 20 bis 40 Mio. Euro eingeschätzt. Macher gab zu Protokoll, dass er den Kauf unverändert für strategisch wichtig erachte, der tatsächliche Kaufpreis nach heutigem Kenntnisstand aber zu hoch war.

Er erklärte, dass die Transaktionskosten weder im Vertrag, noch in den Nebenbedingungen definiert waren, was letztlich zu unerwarteten Mehrkosten führte. Laut Due Diligence rechnete man mit vier bis acht Prozent, letztlich wurden es 52 Prozent. Generell wurden die Ergebnisse der Due Diligence in einer gemeinsamen Aufsichtsratsitzung der RCA und der Holding am 15. Oktober 2007 detailliert besprochen.

 

Betreffend der Beauftragung Geuronets gab Macher an, Herrn Gyula bei einer Veranstaltung persönlich begegnet zu sein. Damit ist er einer der wenigen, die den Mastermind hinter Geuronet zu Gesicht bekommen hat. Die Auskunftsperson sagte aus, dass die Überweisung des Honorars an Geuronet von ihm und Herrn Riessland durchgeführt wurde. Dass die Beauftragung Geuronets ohne Zustimmung des RCA-Aufsichtsrates und auch ohne Unterschrift des RCA-Vorstandes (Söllinger, Schmidt) erfolgte, erfuhr Macher im Februar 2008 durch Medien und in der Holding-Aufsichtsratsitzung. Betreffend Geuronet-Vertragsinhalt verwies er an Poschalko, der dafür zuständig war. Trotzdem konnte er aussagen, dass eine Passage enthalten ist, die Schmiergeldzahlungen oder Kick-Back-Zahlungen rechtlich ausschließt. Das Honorar bezifferte er mit ca. 1,75 Prozent des Kaufpreises, „das muss irgendwo bei 6 Millionen liegen“. Weiters gab er an, dass Geuronet eine Nachforderung „zwischen 600 000 und 700 000 Euro“ stellte, da man den Umwechselkurs von Forint auf Euro bzw. umgekehrt nicht berücksichtigte.

 

Macher erzählte auch von der Beauftragung Hocheggers, ein „gelisteter Partner der ÖBB“.

 

 

Auskunftsperson Dr. Günther Riessland:

 

Riessland führte zu beginn an, dass er erst 2008 seine Funktion als RCA-Finanzvorstand übernommen. Zur Geuronet-Vertragsgestaltung angesprochen verwies auch er auf Poschalko. Riessland sagte aus, sich damals näher erkundigt zu haben. Angesprochen auf den Leistungsumfang des Herrn Gyula meinte Poschalko 2008, dass dieser bei ihm entsprechend dokumentiert vorlägen. Auch verwies Rissland auf ein von Poschalko vorgebrachtes Gutachten, welche die Rechtskonformität des Geuronet-Vertrages bestätigte.

 

Angesprochen auf das Geuronet-Honorar nannte die Auskunftsperson im Vergleich zu Macher andere Zahlen. Zunächst wurden 5,9 Millionen Euro überwiesen, dann aufgrund des Wechselkurses nochmals 750 000 Euro. In Summe also 6,6 Millionen Euro. Interessant ist, dass die Justizministerin in ihrem Erhebungsbericht von 6,1 Millionen spricht. Wo sind die restlichen 600 000 Euro? Der Erhebungsbericht spricht außerdem von fünf weiteren Überweisungen an Geuronet. Riessland konterte, dass diese Überweisungen vor Beginn seiner Tätigkeit getätigt wurden. Es handelt sich um monatliche Überweisungen von 10 000 Euro, ein halbes Jahr lang.

 

An dieser Stelle sei vermerkt, dass sowohl in den Medien, als auch durch die Auskunftspersonen immer mit unterschiedlichen Zahlen operiert wird, auch die Angaben im Erhebungsbericht der Justizministerin sind komplett verschieden. Da das Geuronet-Honorar vom Kaufpreis abgeleitet wurde, ist es auch schwierig diese Summe zu eruieren. Ein grober Fehler von allen Beteiligten, inklusive der Justizministerin war es, den Wechselkurs zu ignorieren.

 

Für einen Euro bekam man am 02. Jänner 2008, am Tag der Vertragsunterzeichnung des MAV-Cargo-Kaufs 252,852 Forint. Der Kaufpreis wurde allgemein mit 102,5 Milliarden Euro kolportiert (was beim angegebenen Wechselkurs 405 Millionen Euro wären, also 7 087 500 Euro für Geuronet). Allerdings musste die Raab-Ödenburg Bahn auf Geheiß der EU weichen.

 

Laut Erhebungsbericht wurden am 2. Dezember 2008 HUF 97 375 004,685 seitens der RCA überwiesen. An diesem Tag betrug der Wechselkurs zum Euro 262,193 Forint (371 Millionen Euro). Geuronet hätte demnach knapp 6,5 Millionen bekommen, nicht 6,1 Millionen, wie die Justizministerin verkündete. Poschalko (siehe Sitzung vom 3. Mai 2011) nannte übrigens wieder eine andere Summe, nämlich 376 Millionen Euro. Wieder einmal eine höchst schiefe Optik!

 

 

 

In der Sitzung am 3. Mai 2011 sind Mag. (FH) Franz Wanzenböck, Mag. Wilhelm Hemetsberger, Dkfm. Günter Robol, KR Gustav Poschalko dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Mag. (FH) Franz Wanzenböck:

 

Wanzenböck war Experte für Cross-Border-Leasing in der Treasuryabteilung und war dem damaligen ÖBB-Holding Finanzvorstand unterstellt. Im Rahmen von anderen Geschäften trat die deutschen Bank an ihn mit der Frage heran, ob man die Zusammenarbeit nicht auch anderweitig fortsetzen könne. Wanzenböck war Sacharbeiter und hatte daher, entgegen Hubers Aussagen,  keine Handelsvollmacht. Mit einer solchen ausgestattet war Frau Lydia Hauser, dessen Vorgesetzter Wanzenböck war. Die Auskunftsperson glaubte sich zu erinnern, dass Frau Hauser Vollmachten für alle Aktiengesellschaften gehabt habe. Hauser versicherte sich beim Leiter der Finanzabteilung Leitgeb. Dieser wiederum hatte engen Kontakt zu seinem Finanzvorstand Söllinger, weshalb Wanzenböck davon ausgeht, dass Söllinger von Beginn an eingeweiht war.

 

Fälschlicherweise ist im Deloitte-Gutachsten Herr Wanzenböck als Versender einer E-Mail zur Auftragserteilung genannt, und nicht Frau Hauser. Die Vorwürfe, er habe den avollen Ausmaß der Geschäfte nicht gleich erkannt, bestätigte Wanzenböck.

 

 

Auskunftsperson Dr. Wilhelm Hemetsberger:

 

Hemetsberger, ehemaliger Aufsichtsat der Firma Montana Capital AG, die erst später kaufte und in „Ithuba Capital AG“ umbenannte, machte gleich zu Beginn klar, dass sich die Auftragserteilung seiner Kenntnis entzieht. Erst 2009 wurde die Firma Montana (bevor sie in Ithuba umbenannt wurde) für die Restrukturierung des Vertrages und beim Verkauf der CDOs beauftragt und mit 100 000 Euro jährlich entlohnt. Zu dieser Zeit war die Marktlage schlecht, die CDOs waren weniger als 10% des Volumens wert, standen mit 560 Millionen Euro Verlust da. Aufgrund seines Einsatzes und einer besseren Marktsituation konnte der Verlust ein Jahr später auf 295 Millionen Euro dezimiert werden. Über geschäftliche Verbindungen zum Anwalt Dr. Specht (ÖBB-Aufsichtsrat) äußerte sich Hemetsberger nur spärlich bzw. bestritt daher resultierende Zusammenhänge mit der Beauftragung seiner Firma.

 

 

Auskunftsperson Dkfm. Günther Robol:

 

Gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche wurde die Auskunftsperson von der ÖBB-Holding beauftragt, die Geschäfte mit der Deutschen Bank näher zu beleuchten, die Derivate zu bewerten und die Bilanzierung zu überprüfen. Auch sollte untersucht werden, ob die Organe im Unternehmen rechtzeitig und ordnungsgemäß informiert wurden. Robol kritisierte, dass erst nach Abschluss des Geschäfts Experten hinzugezogen wurden. Es handelte sich um ein reines Spekulationsgeschäft, das die ÖBB nach ihren Geschäftsbedingungen eigentlich nicht hätte abschließen dürfen. 38% aller Unternehmen waren schlechter als BBB- geratet, und nur 1,5% besser als AA+. Dennoch wurde das gesamte Portfolio als „AAA“ verkauft. Wie das geht, verstehen nur wenige Experten. Letztlich empfahl Robol in seinem Gutachten, das Portfolio zu verbessern.

 

 

Auskunftsperson KR Gustav Poschalko:

 

Poschalko verwies gleich zu beginn seiner Aussage, dass zwei Verfahren laufen würden, eines betreffend der CDO-Geschäfte und das andere in Sachen MAV-Cargo. Er selbst sei noch nicht einvernommen worden, was bei den anwesenden Abgeordenten allgemein für Verwunderung sorgte. Da die Geuronet-Causa Angelegenheit eines Strafverfahrens sei, wollte er sich nicht weiter dazu äußern. BZÖ-Abgeordneter Grosz machte ihn darauf aufmerksam, dass alle anderen Auskunftspersonen trotzdem dazu Aussagen tätigten. Man teilte Poschalko auch mit, dass ihn alle bisherigen Auskunftspersonen als Verantwortlichen bezeichneten. Kick-Back-Zahlungen schloss er seine Person betreffend kategorisch aus. Er selbst verwies auf Pöchhacker, man möge ihn fragen.

 

Kurios klingen seine Bekundungen über den Notwendigkeit des Kaufs und den Prognosen, dass das Unternehmen zukünftig nutzbringend arbeiten wird im Zusammenhang mit den jüngsten Meldungen, dass die ÖBB den Rückkauf bereits sondiere. Die ungarische Regierung erwägt laut Medienberichten einen Rückkauf eines Drittels der Anteile um knapp 40 Millionen Euro.

 

Den Kaufpreis der MAV-Cargo bezifferte er mit 376 Millionen Euro.

 

 

 

In der Sitzung am 10. Mai 2011 sind Dipl-Ing. Horst Pöchhacker, Dr. Wolfgang Reithofer, Mag. Gilbert Trattner und Mag. Nikolaus Schaffer dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Dipl.-Ing. Horst Pöchhacker:

 

Die Geuronet-Causa betreffend betonte Pöchhacker die Notwendigkeit von Beratern, welche mit den Sitten und Gebräuchen im Ausland vertraut sind. Gyula sei eine von mehreren Optionen gewesen. Die Entscheidung sei letztlich eine Angelegenheit des Vorstandes gewesen. Erstmals habe Pöchhacker kurz nach seiner Ernennung in den Aufsichtsrat im Juni 2007 davon erfahren. Er sagte aus, Gyula persönlich nicht zu kennen, Empfehlungen aber vor allem vom Vorstand (der nicht nur Poschalko heiße) erhalten zu haben. Gyula soll übrigens auch der Porr beratend zur Seite gestanden sein.

 

Zu den CDO-Geschäften betonte Pöchhacker, dass der Aufsichtsrat in geschönter Form informiert wurde. Auch bekannte er, dass erst über Ausstiegsszenarien mit der Deutschen Bank verhandelt wurde, als ein Totalverlust absehbar war. Er nahm die Treasuryabteilung in Schutz, da ein hoher Druck vorhanden war, höhere Gewinne zu erzielen. Ein leichtes Opfer für die Deutschen Bank. Auch Wanzenböck verteidigte er, vielmehr glaubt Pöchhacker, dass der Vorstand gezielt einen Sündenbock suchte und ihn in diesem kleinen Mitarbeiter zu finden glaubte. Was die Verbindung zwischen Hemetsberger und Specht betrifft, so bestätigte Pöchhacker lediglich, dass Specht wegen Befangenheit den Raum verließ, sobald Ithuba-Beschlüsse verhandelt wurden. Die Rechnungshof-Empfehlungen betreffend Haftungsfragen kommentierte Pöchhacker, dass dies nicht die Aufgabe des Präsidiums sei. Er erwähnte- wiedermal- Gutachten, die seine These stützen würde. Außerdem warnte er, dass, wenn man „Organe in die Verantwortung nimmt, ohne dass strafrechtliche Tatbestände bewiesen sind, legen alle anderen Vorstände die Hände in den Schoß und machen Dienst nach Vorschrift…“, was in einem komplexen Unternehmen wie der ÖBB einen Schaden von über 10 Millionen Euro verursachen würde. (Anm. Eine schiefe Optik hingegen ist kostenlos)

 

 

Auskunftsperson Dr. Wolfgang Reithofer:

 

Pöchhackers Vorgänger wurde vom CEO (Huber) und Finanzvorstand (Söllinger) mitgeteilt, dass ein Finanzgeschäft ohne deren Wissen abgeschlossen worden sei. Die Rede war Swaps, die mit Cross-Border-Leasing in Zusammenhang stünden. Reithofer wurde ein Mitarbeiter (Wanzenböck) als Sündenbock präsentiert, der zuvor die Zustimmung aller Vorstände der betroffenen Gesellschaften eingeholt habe. Reithofer berichtete von Gesprächen mit der Deutschen Bank bezüglich eines Ausstiegs aus dem Geschäft, was rund 20 Millionen gekostet hätte. Ein ungewolltes Geschäft also, das keiner so richtig durchschaute. Nach Beratungen der Präsidiumsmitglieder in Anwesenheit von Vertretern der deutschen Bank schätzte man das Risiko als gering ein. Der Vorstand habe dann von einer Rückabwicklung Abstand genommen. Vorstand und Präsidium ist in Alehnung an die Empfehlungen des Rechnungshofes und des Robol-Gutachtens vorzuwerfen, es verabsäumt zu haben in dieser Situation externe Experten hinzuzuziehen. Seltsam, denn die ÖBB ist bekannt davor jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag für Beratungsleistungen auszugeben. Permanent werden bzw. wurden Gutachten in Auftrag gegeben, nur dann nicht, wenn es tatsächlich nötig wäre. Reithofer betonte, dass das Risiko der Spekulationsgeschäfte erst bei seinem Ausscheiden enorm anstieg.

 

 

Auskunftsperson Mag. Gilbert Trattner:

 

Die Auskunftsperson berichtete über den Aufgabenbereich der Treasury. In den Konzernrichtlinien wurde dann zusammengefasst, dass sie der Holding über finanzwirtschaftliche Risiken zu berichten hätte. Die Holding wiederum hatte die Aufgabe das Liquiditäts-, Zins-, Wahrungs- und Kontrahentenrisiko (Ausfall des Tilgungsträgers, wie es dann passierte) zu definieren. Trattner informierte, dass der Passus über aufsichtsratpflichtige Geschäfte, der im April 2006 geändert wurde. Das Geschäft mit der Deutschen Bank wurde kurz vorher eingefädelt.

Vor dem Geschäft mit der Deutschen Bank war die Rabobank als Partner im Gespräch, wofür es auch schon Vorstandsbeschlüsse gab. Söllinger befand, dass man für ähnliche Geschäfte mit der Deutschen Bank keine neuen Beschlüsse benötigte.

 

Trattner zitierte Mails, die darauf hinwiesen, dass der Vorstand schon vor Geschäftsabschluss

über den Vertrag mit der Deutschen Bank informiert war, ebenso wie Huber als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bau AG über den Umfang des Geschäftes vollinhaltlich informiert. Auch hat die Holding ihrem Aufsichtsratvorsitzenden davon berichtet. Er widerspricht damit den Aussagen Hubers und Söllingers, die behauptet haben, erst später informiert worden zu sein.

 

 

Auskunftsperson Mag. Nikolaus Schaffer:

 

Der Deloitte Mitarbeiter wurde Ende 2007 mit einem Gutachten zur wirtschaftlichen Beurteilung der CDO-Geschäfte beauftragt. Ähnlich wie Pöchhacker berichtete er von einem enormen Druck, der auf Wanzenböck lastete und den die Deutsche Bank erkannte. Er beurteilte das Geschäft als Wetten auf Ausfallswahrscheinlichkeiten. Die darin enthaltenen sicheren ABS-Finanzierungen dienten lediglich dazu, das Gesamtrisiko zu verschleiern. Einen Verstoß gegen die ÖBB-Konzernrichtlinien wäre nur gegeben gewesen, wenn man das Produkt vollständig verstanden hätte.

 

 

 

In der Sitzung am 9. Juni 2011 sind  Rudolf Fischer, Mag. Christian Kern, Friedrich Schmidt dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Mag. Rudolf Fischer:

 

Die Auskunftsperson war Aufsichtsrat, konnte aber keine nennenswerten Informationen über die CDO-Geschäfte erteilen. Selbst auf den Themenkomplex der Mobiltelefone angesprochen, konnte er, der damals auch stellvertretender Vorstandsvorsitzender bei der Telekom Austria war, keine aussagekräftigen Angaben machen, die der Intention des Ausschusses hilfreich gewesen wären. Er konnte sich lediglich erinnern, dass aufgrund des Verschwindens von Mobiltelefonen Änderungen innerhalb des ÖBB-Konzerns vorgenommen wurden.

 

Die Befragung war nach einer halben Stunde abgeschlossen.

 

 

Auskunftsperson Mag. Christian Kern:

 

Kern äußerte sich nicht näher zum Thema Geuronet, da der Fall bei der Staatsanwaltschaft anhängig sei. Auch er kennt Gyula nicht. Den Preis des MAV-Cargo Kaufs beschrieb Kern als zu hoch. Dann folgte eine lange Expertise über den Güterverkehr und der Notwendigkeit für ein kleines Land wie Österreich, seine Marktgebiete zu erweitern. Allerdings bestätigte er, dass rund um den MAV-Cargo Kauf etliche Managementfehler passiert seien.

 

Kern stellte fest, dass Spekulationen in einem staatlichen Unternehmen absolut inakzeptabel seien. Er verwies auf die neue ÖBB-Geschäftsordnung, die als Reaktion auf den Spekulations-Skandal erlassen wurde.

 

Bezüglich der RH-Empfehlung betreffend eine Organhaftungsklage meinte Kern, dass „Sorgfaltspflichtverletzungen, die stattgefunden haben mögen“, nicht eindeutig mit einem Schaden in Verbindung gebracht werden. Am ehesten noch bei Söllinger. Außerdem habe die Hauptversammlung betroffene Vorstände entlastet. Klage gab es deshalb nicht, weil eine juristische Expertise der Unternehmensrechtlerin und Universitätsprofessorin Susanne Kalss geringe Erfolgsaussichten bestätigte. Der Schaden für die ÖBB durch monatelanges Klagen wäre groß. Außerdem werden die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet. Falls es danach zu einer Anklage kommen sollte, werde sich die ÖBB als Privatbeteiligte der Klage anschließen.

 

Angesprochen auf den Lobbyisten Hochegger, meinte Kern, man habe sich den ganzen Komplex genau angeschaut, hinter seinen finanziellen Forderungen standen konkrete Leistungen. Ob er damit die Tatsache meint, dass sich Hochegger laut Medienberichte den Namen „Railjet“, eine Erfindung eines ÖBB-Mitarbeiters, sichern hat lassen und dann der ÖBB verkauft hat? Hochegger soll laut Kern „an den ÖBB ganz gut verdient haben.“

 

Schließlich berichtet Kern über Vergleiche der Bundesbahnen in der Schweiz und in Deutschland und stellte fest, dass in erwähnten Nachbarländern die Bahn entschuldet worden sei, was in Österreich nicht passierte. An dieser Stelle sei festgehalten, dass die ÖBB 2004 von 10,4 Milliarden auf 3,8 Milliarden entschuldet wurde. Das sind immerhin 36,5 %. Wäre dies nicht geschehen, würde es die ÖBB trotzdem noch geben?

 

Zum Schluss bat Kern, man möge aus ihm bzw. „den Typen von der ÖBB“ keine politischen Figuren machen. Angesprochen auf das Gerücht, er werde für höhere Weihen bzw. Faymann-Nachfolger in der SPÖ gehandelt, wies er dies al „unsinnig und bösartig“ zurück, er sei Manager. Die Zeit wird es zeigen, als Gusenbauer damals SPÖ-Chef und Bundeskanzler wurde, hieß es, dass Faymann ihm eines Tages nachfolgen könnte. Damals ein absurdes Gerücht, heute Realität.

 

 

Auskunftsperson Ferdinand Schmidt:

 

Schmidt unterzeichnete den MAV-Cargo Kaufvertrag, weigerte sich aber den Geuronet-Vertrag zu unterschreiben, da die Auswahl der Beratungsfirma nirgends diskutiert wurde. Schmidt war anscheinend einer der wenigen innerhalb der ÖBB, die kritische Fragen stellten und vorsichtig mit dem Unterschreiben von Verträgen waren, obwohl er angab, dass ihn Poschalko dazu aufforderte. Er selbst war dann im Urlaub, wo er von Leitner angerufen wurde, der jetzt den Vertrag unterschreiben sollte. Er sagte weiters aus, Pöchhacker informiert zu haben, dass der Vertrag nicht vom Vorstand allein abgeschlossen werden könne. Auch Schmidt kennt Gyula nicht.

 

Zu den CDO-Geschäften meinte Schmidt, dass die Verantwortung zur Suche von Geschäften mit Derivaten in der Treasuryabteilung liege, die RCA keine Kompetenzen hätte.

 

 

 

 

In der Sitzung am 28. Juni 2011 ist Gerhard Leitgeb dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und hat umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Gerhard Leitgeb (ÖBB Holding):

 

Leitgeb war Leiter der ÖBB-Finanzabteilung und 2005 für den Aufbau der Treasuryabteilung zuständig. Hauptaufgabe war es, für die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sorgen. CDO-Geschäfte waren keine Standardgeschäfte. Auch Leitgeb bestätigte, keine Ahnung von diesen Geschäften zu haben.

 

Laut Leitgeb wurde das Risiko rund um diese CDO-Geschäfte im Oktober bekannt. Erst dann wurde seiner Ansicht nach auch Huber informiert. Söllinger wurde laut ihm durch Wanzenböck informiert.

 

Der Deutschen Bank attestierte er zu wenig Aufklärung und Informationsarbeit geleistet zu haben.

 

Er bezeichnete Wanzenböck als federführenden Experten innerhalb der ÖBB für Cross-Border-Leasing, obwohl dieser selbst behauptete, seine Qualifikation durch sechsmonatiges Vertragslesen errungen zu haben. Niemand hätte sich darum gekümmert.

 

Er meinte außerdem Wanzenböck wollte den Deal selbstständig durchführen, jedoch hatte nur Hauser eine Vollmacht. An dieser Stelle sei an eine Aussage der Auskunftsperson Trattner erwähnt, der aus besagter Vollmacht zitierte. Diese bemächtige nur die Abschöpfung bestehender Kreditvereinbarungen, nicht den Abschluss neuer Kredite. Also quasi eine Vollmacht, um den Unterschriftenlauf zu beschleunigen, falls die Verantwortlichen eines bereits angebahnten Geschäfts nicht anwesen sind.