1441 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1634/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flankierung des Diskriminierungsschutzes für behinderte Menschen im Versicherungs­vertragsrecht

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Beim Abschluss privater Versicherungen sind Menschen mit Behinderung oftmals benachteiligt. Sie sehen sich mit höheren Prämien oder gar mit der Unmöglichkeit des Versicherungsabschlusses konfrontiert. Sowohl bei privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen heißt es oft, das Risiko des Eintritts des Versicherungsfalles sei viel zu hoch, wodurch der Abschluss eines Versicherungsvertrages zu normalen Konditionen unmöglich wird. Diese Tatsache stellt eine inakzeptable Diskriminierung dar, die beseitigt werden muss. Auch der Behindertenanwalt sieht hier ein großes Problem.

Bei den Lebensversicherungen kommt noch ein weiterer Aspekt der Benachteiligung dazu. Behinderte Menschen bekommen nämlich auch schwerer einen Kredit, da zur Absicherung oder zur Gewährung günstiger Konditionen oft eine Lebensversicherung verlangt wird.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zielt darauf ab, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (§ 1 BGStG). Der Geltungsbereich des BGStG erstreckt sich gemäß § 2 Abs. 2 auch auf Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung sowie für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses, soweit es jeweils um den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, und die unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes gegeben ist.

Davon sind selbstverständlich auch Versicherungsverträge mit Verbrauchern betroffen. Es besteht daher auch hier ein Verbot der genannten Diskriminierungen. Um Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen bei privaten Versicherungsverträgen vorzubeugen, soll daher ein entsprechendes Verbot, dessen Nichtbefolgung an Sanktionen für das Versicherungsunternehmen geknüpft ist, im Versicherungsaufsichtsgesetz verankert werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Gerald Grosz und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B dagegen: S,V,G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 06

                                     Franz Riepl                                                                     Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau