1472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 842/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Toleranzvereinbarungen „Mindestanforderungen für die Haltung von Rindern in bergbäuerlichen und kleinbäuerlichen Betrieben“

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge der Umsetzung des Tierschutzgesetzes wurden zwischen den mitbefassten Stakeholdern bezüglich der Haltung von Rindern in bergbäuerlichen und kleinbäuerlichen Betrieben Toleranz- und Ausnahmeregelungen zu den, im Verordnungswege erlassenen, Mindestanforderungen beschlossen.

So sind teuer Umbauten für kleine Betriebe, vor allem im bergbäuerlichen Bereich, finanziell nicht immer zu bewältigen wenn bei den Standgrößen nur einige Zentimeter fehlen. Auch enge Hoflagen oder Nebenerwerbsbetriebe bedingen mitunter, dass nicht immer ausreichend Personen für den täglichen Austrieb zur Verfügung stehen.

Die Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzverordnungen obliegt den Kontrollorganen der Länder mit ihrer Expertise. Das bedeutet, dass diese in der Lage sein müssen, das Wohl von Tieren in ihrer Gesamtheit zu beurteilen, sämtliche Haltungsfaktoren eines Tieres gegeneinander abzuwägen und gegebenenfalls mit der Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen zu berichtigen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Franz Eßl, Johann Hechtl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Bernhard Vock, Dietmar Keck und Josef A. Riemer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 13

                                       Franz Eßl                                                     Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau