1478 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1084/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung der Exekutive mit Chiplesegeräten für Hunde

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. April 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit dem 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in einer österreichweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) registriert werden.

Die Registrierung ist durch den Tierarzt/ die Tierärztin bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen.

Diese neue Regelung bringt sowohl den Hundebesitzern und Hundebesitzerinnen als auch den Tieren selbst große Vorteile. Mit dem Chip können einerseits die Besitzer entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde schneller gefunden werden, andererseits ist es der Exekutive möglich, laufend Kontrollen durchzuführen.

Das setzt jedoch auch voraus, dass der Exekutive sowohl in den Städten und Ballungszentren als auch im ländlichen Bereich ausreichend Chiplesegeräte zur Verfügung stehen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dietmar Keck, Bernhard Vock, Ing. Erwin Kaipel, Josef A. Riemer und Franz Eßl sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 13

                                Ing. Erwin Kaipel                                              Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau