1485 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1470/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung von Handbüchern und Checklisten zur Selbstevaluierung „Tierschutz für Haustiere“

Die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Mai 2004 wurde von allen vier im Nationalrat vertretenen Parteien gemeinsam ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz beschlossen, das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist. Zeitgleich wurden auch zehn Durchführungsverordnungen erlassen, wie insbesondere auch die 1. Tierhaltungsverordnung, die Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere regelt.

Bereits am 1. März 2005 wurde mit dem Projekt ‚Grundlagen zur Selbstevaluierung Tierschutz im Tiergesundheitsdienst 2005‘ begonnen.

Durch die Erarbeitung von Handbüchern, welche relevante Rechtstexte aufbereiten, und Checklisten zur Überprüfung der Haltungsvoraussetzungen in Betrieben, ist die Möglichkeit der Selbstevaluierung der Haltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel geschaffen worden.

Für den Bereich Haustiere fehlen derartige Handbücher und Checklisten, wären jedoch im Sinne des Tierschutzes sicherlich zweckmäßig. Dadurch könnten sich tierschutzbewusste Tierhalter genau über die Haltung ihres Haustieres informieren.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Bernhard Vock die Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Eßl und Mag. Christiane Brunner sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 13

                                  Dietmar Keck                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau