1582 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1449/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Familienbeihilfe auch für Ausbildung zum Sozialfachbetreuer in der Berufstätigenform

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit wird keine Familienbeihilfe ausbezahlt, wenn eine Ausbildung zum Sozialfachbetreuer in der Berufstätigenform absolviert wird.

Das Finanzamt lehnt die Familienbeihilfe ab, weil die  Auszubildenden  ein Pflichtpraktikum absolvieren. Das vorgeschriebene Praktikum wird in diesen Fällen als Arbeitstätigkeit betrachtet und nicht, wie es richtig wäre, als Teil der Ausbildung.

Um Familienbeihilfe zu erhalten, muss man darlegen wie hoch die wöchentliche Belastung durch die theoretische und praktische Ausbildung ist und dass damit die Forderung des Familienlastenausgleichsgesetzes erfüllt ist.

Die Ausbildung zum Sozialbetreuer umfasst eine 4-semestrige Fachausbildung mit etwa 1300 Theoriestunden sowie etwa 1200 Praktikumsstunden und für die Diplomausbildung noch zusätzlich etwa 600 Theorie- und etwa 600 Praktikumsstunden.

Das Praktikum ist nicht als Berufstätigkeit sondern als Teil der Ausbildung zu verstehen. Während dieses Praktikums ist man sozialversichert und erhält pro Monat ein „Taschengeld“ in der Höhe von etwa 150 - 200 Euro. Die Auszubildenden müssen auch ein Schulgeld in der Höhe von einigen Hundert Euros davon bezahlen. Die Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro für den Bezug der Familienbeihilfe wurde bei den Betroffenen auch nicht überschritten.

Für die gleiche Ausbildung jedoch in der Tagesform wird Unterstützung durch die Familienbeihilfe gewährt. Diese Form der Ausbildung weicht in puncto Stundenzahl nicht wesentlich von der Berufstätigenform ab.

Das Wort „Berufstätigenform“ hat zu einer Falschinterpretation geführt, da dies keine Schule für Berufstätige, sondern eine duale Ausbildung, sowohl in Theorie und Praxis ist.

Es ist nicht klar, warum diese jungen Auszubildenden in der Berufstätigenform nicht mit Studenten oder Lehrlingen gleich gestellt werden, die Familienbeihilfe während der Ausbildung erhalten “

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Ursula Haubner, Tanja Windbüchler-Souschill, Gabriele Binder-Maier, Mag. Daniela Musiol sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

 

Bei der Abstimmung wurde der Vertagungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol abgelehnt (für den Vertagungsantrag: F, G, B; dagegen: S, V).

Der Entschließungsantrag 1449/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: S, V, B).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Lueger gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 30

                                  Angela Lueger                                                                 Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau