1585 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über die Regierungsvorlage (1466 der Beilagen): Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumgesetz)

Um die sich aus den völkerrechtlichen Weltraumverträgen, denen die Republik Österreich beigetreten ist, ergebenden Verpflichtungen hinsichtlich nichtstaatlicher Weltraumaktivitäten erfüllen zu können, soll gemäß dem in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzesvorschlag – aus Anlass der bevorstehenden Ausbringung zweier österreichischer Kleinsatelliten – ein verpflichtendes Genehmigungsverfahren für solche Aktivitäten sowie ein nationales Register zu deren Registrierung eingeführt werden. Die Betreiber solcher Aktivitäten sollen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet und die Republik Österreich ermächtigt werden, vom jeweiligen Betreiber Rückersatz zu begehren, wenn sie aufgrund völkerrechtlicher Haftung einen durch einen Weltraumgegenstand verursachten Schaden ersetzt hat.

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Johannes Schmuckenschlager, Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Albert Steinhauser und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1466 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 12 01

                            Ing. Kurt Gartlehner                                                    Dr. Ruperta Lichtenecker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau