1591 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 668/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichische Contergangeschädigte

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Vor mehr als 51 Jahren, am 1. Oktober 1957, brachte das deutsche Pharma Unternehmen Grünenthal das Schlaf- und Beruhigungsmittel ‚Contergan‘ in 46 Ländern auf den Markt und bewarb die Verträglichkeit des Arzneimittels besonders auch für Schwangere. In Österreich wurde das Medikament unter dem Produktnamen ‚Softenon‘ vom Gesundheitsministerium zugelassen und rezeptpflichtig vertrieben. Bis zum Verbot des Wirkstoffes Thalidomid Ende 1961 wurden weltweit an die 10.000 missgebildete Kinder geboren. Die ca. 3.000 Überlebenden sind heute zwischen 46 und 52 Jahre alt und leiden wegen den seit Geburt bestehenden körperlichen und/oder organischen Fehlbildungen auch unter erheblichen gesundheitlichen Spätfolgen.

Österreichische Contergan-Opfer, die nicht bis 31. Dezember 1983 bei der deutschen Contergan-Stiftung Entschädigungszahlungen beantragten, werden aus deutschen Stiftungsmitteln nicht unterstützt. Grundlage dafür ist das deutsche Contergan-Stiftungsgesetz. Einige in Österreich lebende Contergan-Opfer, die mittlerweile zwischen 46 und 52 Jahre alt sind, haben die ursprüngliche Antragsfrist ohne ihr eigenes Verschulden versäumt. Die Bundesregierung sollte sich daher aktiv dafür einsetzen, dass der Deutsche Bundestag ausländischen Opfern eine weitere Möglichkeit der Antragstellung einräumt. Zusätzlich müssten für diesen überschaubaren Personenkreis Vorkehrungen auf nationaler Ebene getroffen werden, um existenzielle Notlagen im Alter besser meistern zu können.

Am 26. März 2009 hat der deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Zweiten Conterganstiftungsgesetzes zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Novelle soll bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Es hat zur Zeit den Anschein, als würde die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis Ende 2010 für neuerliche Antragstellungen geöffnet werden können. Zusätzlich wäre es aber dringend notwendig, dass die österreichischen Contergan-Opfern auf nationaler Ebene finanzielle Unterstützung erhalten.

In den meisten anderen europäischen Staaten gibt es bereits finanzielle Unterstützungen auf nationaler Ebene. Dies ist besonders wichtig, da der Pflege- und Therapiebedarf altersbedingt weiter ansteigt. Erschwerend für die persönliche Situation ist auch, dass mit dem Älterwerden der Contergan-Opfer auch deren Familienangehörigen gealtert sind, sodass immer mehr außerhäusliche Unterstützung notwendig wird.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Bernhard Vock die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Kurt Grünewald, Renate Csörgits, Claudia Durchschlag, Erwin Spindelberger und Mag. Helene Jarmer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 12 01

                            Claudia Durchschlag                                          Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau