1601 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1436/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Futtermitteln

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Oktober 2010 hat EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der EU-weit einheitliche Standards für Nachweisverfahren und Probenahme bei GVO-Kontrollen von Futtermittelimporten vorsieht. Danach will die EU-Kommission bei Futtermitteln 0,1 Prozent Verunreinigung mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) tolerieren und so die bisher gültige Nulltoleranz kippen. Und das, obwohl sogar die USA, die am stärksten auf die Aufhebung der Nulltoleranz drängen, selbst keine GVO importieren, die in den USA nicht zugelassen sind.

Derzeit müssen nicht zugelassene GVO EU-weit rückgerufen werden. Mit ihrem Vorschlag geht die Kommission vor den jahrelangen, massiven Lobbykampagnen der Futtermittel- und Agrarindustrie in die Knie. Durch das Abgehen von der Null-Toleranz würde das Vorsorgeprinzip als eines der Grundprinzipien der EU-Lebensmittelpolitik ausgehebelt und der schleichenden Kontamination der gesamten Lebensmittelkette Vorschub geleistet. Inzwischen drängen einige Mitgliedsländer auch auf die Einführung einer 0,1-Toleranz für nicht zugelassene GVO bei Lebensmitteln, da eine Trennung der Agrarrohstoffe für verschieden Verwendungszwecke als nicht praktikabel erachtet wird.

In einer Abstimmung im ‚Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit‘ am 22. Februar fand der Vorschlag der Kommission auch mit österreichischer Zustimmung die erforderliche Mehrheit. Der Ministerrat wird innerhalb der nächsten drei Monate über den Kommissionsvorschlag beraten. Eine Ablehnung ist nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten möglich.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Kurt Grünewald die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 12 01

                              Mag. Johann Maier                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau