1615 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1192/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschleppung von Verfahren betreffend die Bewertung von Arbeitsplätzen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Volksanwaltschaft stellte aus Anlass mehrerer Beschwerdefälle in ihrem 33. Bericht (III-116 d.B.) fest, dass die für die Arbeitsplatz-Neubewertung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Landesverteidigung erforderlichen Gutachten seitens des Bundeskanzleramtes mitunter erst nach rund zwei Jahren ab Einlangen des entsprechenden Ersuchens erstellt werden, obwohl sich die Dauer der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens lediglich auf durchschnittlich zwei bis drei Wochen beläuft.

Ein Fall aus dem Bericht der Volksanwaltschaft:

„Dass eine solche Vorgangsweise zu in einem Rechtsstaat völlig inakzeptablen Ergebnissen führt, zeigt anschaulich der Fall eines Oberst i.R., der am 16. Dezember 1998 die bescheidmäßige Feststellung der Einstufung seines Arbeitsplatzes beantragt hat. Dieses Verfahren ist nunmehr seit mehr als 11 Jahren anhängig, wobei bereits zwei Bescheide des Bundesministers für Landesverteidigung vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgerufen wurden. Trotz aller Bemühungen der Volksanwaltschaft und der ausdrücklichen gesetzlichen Vorgabe des § 63 Abs. 1 VwGG, wonach im Falle der Aufhebung eines Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof die Verwaltungsbehörde in dem betreffenden Fall mit den ihr zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen hat, ist es – mehr als 18 Monate nach dem letzten verwaltungsgerichtlichen Erkenntnis – noch immer nicht zur Erlassung eines Ersatzbescheides gekommen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Herbert die Abgeordneten Herbert Scheibner, Mag. Daniela Musiol, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Otto Pendl, Mag. Albert Steinhauser, Fritz Neugebauer und Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1192/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 12 01

                                Werner Herbert                                                             Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann