1619 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1785/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie zum Thema Zwangsverheiratung

Die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Dezember 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Anfang November 2011 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Studie zum Thema ‚Zwangsehen in Deutschland‘ präsentiert. Die fast 160 Seiten umfassende Studie wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums unter der Leitung der Hamburger Lawaetz-Stiftung und der Frauenorganisation Terre des Femmes erstellt. Die Studie zeigt auf, dass viele Opfer einen deutschen Pass haben und aus religiösen Migrantenfamilien stammen. Fast die Hälfte (44 Prozent) der Zwangsverheirateten oder davon Bedrohten sind deutsche Staatsbürger, rund 95 Prozent sind Mädchen und Frauen, fast 30 Prozent von ihnen Minderjährige. Beinahe zwei Drittel der Opfer stammen aus stark religiös geprägten Familien.

 

Auch in Österreich gibt es Opfer von Zwangsverheiratung, über eine Dunkelziffer von ca. 200 Fällen wird gesprochen. Eine Ehe, die gegen den freien Willen eines Menschen geschlossen wird, ist eine schwerwiegende Verletzung der Grund- und Freiheitsrechte und stellt eine Menschenrechtsverletzung dar. Ein solches Verhalten lässt sich nicht mit den Grundwerten eines Rechtsstaates vereinbaren. Kultur, Religion und Traditionen von Migranten haben sich dem demokratisch legitimierten Recht in Österreich anzupassen. Um die Fälle von Zwangsverheiratung effektiver bekämpfen zu können, ist auch in Österreich eine Studie zu diesem Thema von Nöten.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Gartelgruber die Abgeordneten Claudia Durchschlag, Mag. Judith Schwentner, Heidrun Silhavy und Martina Schenk sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1785/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, dagegen: S, V, B).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Heidrun Silhavy gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 12 14

                                 Heidrun Silhavy                                                              Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau