1625 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1790/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Folter bekämpfen und Folteropfer unterstützen

Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. Dezember 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Internationale Tag der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni mahnt jährlich die Welt, beharrlich für die Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe einzutreten sowie die Opfer mit aller Kraft zu unterstützen. Die weltweite Bekämpfung der Folter ist eine der wichtigsten menschenrechtlichen Aufgaben.

Das Folterverbot ist in zahlreichen internationalen und regionalen Konventionen verankert und gilt absolut. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) bekräftigt das Verbot regelmäßig, und dennoch wird es laut Amnesty International von mindestens 111 Staaten missachtet. Rechtlich gibt es keinerlei Ermessensspielraum für Verhörmethoden, die auf Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung beruhen. Dies gilt für Friedens- wie Kriegszeiten. Folter ist immer ein Anschlag auf die Würde des Menschen. Die Opfer sind, so sie die Tortur überleben, meist ein Leben lang traumatisiert. Die Mehrheit bleibt in den Verfolgerstaaten, oft als Binnenflüchtlinge; nur wenige können in Länder fliehen, wo sie vor Verfolgung und Folter geschützt sind. Frauen sind aufgrund geschlechtsspezifischer Foltermethoden und deren Wirkungen besonders verletzlich.

Mit den „Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ hat sich die EU zur systematischen Bekämpfung der Folter verpflichtet. So wird als strategisches Ziel für die weltweite Förderung von Demokratie und Menschenrechten im Rahmen der Finanziellen Vorschau 2007 bis 2013 die Solidarität mit Opfern von Repression genannt, insbesondere die Unterstützung der Opfer von Folter und Misshandlung.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Karl Öllinger und Wolfgang Großruck sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Wolfgang Waldner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1790/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 12 14

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau