1644 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1773/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Aufhebung- und Rehabilitierung (Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011),

 

über den Antrag 475/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus sowie

über den Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus

 

Die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben den Antrag 1773/A am 06. Dezember 2011 im Nationalrat eingebracht und u.a. wie folgt begründet:

„Ein bedeutsamer Teil österreichischer Zeitgeschichte liegt in den in gewaltsamem Handeln kulminierten politischen Auseinandersetzungen während der Ersten Republik. Historisch ist dieser Zeitabschnitt mehrfach erforscht und bearbeitet worden. Damals sind Menschen ihrer demokratischen Rechte beraubt, an Leib, Leben und Eigentum beschädigt, strafgerichtlich verurteilt, verwaltungsbehördlich angehalten oder aus dem heimatlichen Staatsverband ausgestoßen (ausgebürgert) worden, die sie sich für den Erhalt eines unabhängigen und demokratischen Österreichs eingesetzt haben. Die Formulierung „im Kampf um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich“ übernimmt der vorliegende Entwurf aus § 1 Opferfürsorgegesetzes (OFG), BGBl. Nr. 183/1947 idF BGBl. I Nr. 4/2010. Es kam auch zu Verurteilungen wegen der Kundgabe politischer auf ein unabhängiges und demokratisches Österreich gerichteter Meinungen. Der vorliegende Antrag soll solche strafgerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Entscheidungen aus der Zeit nach Außerkraftsetzung des Parlamentarismus in Österreich – also ab 6. März 1933 bis 12. März 1938 – rückwirkend beseitigen und als eindeutige Unrechtsmaßnahmen deklarieren. In Zusammenhang mit Ausbürgerungen von Staatsbürgern aus dem angeführten Personenkreis wurden bereits kurz nach Wiedererstehen der Republik gesetzliche Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen auf Antrag eine vereinfachte Verleihung der Staatsbürgerschaft ermöglichen.

Dieses Ziel soll im Wege einer umfassenden Neuregelung erreicht werden, mit der der Umfang der rückwirkenden Aufhebung strafgerichtlicher Entscheidungen (§ 1) und der Rehabilitierung der davon Betroffenen (§ 4) in Orientierung an den Leitgedanken des Opferfürsorgegesetzes (OFG), BGBl. Nr. 183/1947 idF BGBl. I Nr. 4/2010, sowie der rückwirkenden Aufhebung von Bescheiden, mit denen die Anhaltung einer Person angeordnet wurde (§ 1 Abs. 2), definiert werden soll. Zusätzlich soll all jenen, sich zwischen 12. November 1918 und 12. März 1938 für ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich in Wort und Tat eingesetzt haben, die Anerkennung der Republik ausgesprochen werden sowie all jenen, die unbeteiligt zu Schaden kamen im Bewusstsein um das geschehene Unrecht das besondere Mitgefühl ausgedrückt werden.

Bereits mit dem Gesetz vom 21. Dezember 1945, BGBl. Nr. 14/1946, betreffend die Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus kam es zu einer Amnestierung aller Personen, die wegen Taten im Kampf gegen den Nationalsozialismus oder Faschismus oder zur Unterstützung des österreichischen Freiheitskampfes oder in der Absicht, ein selbständiges, unabhängiges und demokratisches Österreich wiederherzustellen, verurteilt worden waren. Strafverfahren wegen solcher Handlungen waren einzustellen bzw. erst gar nicht einzuleiten; noch nicht vollstreckte Strafen waren nachzusehen; entsprechende Verurteilungen gelten als getilgt.

Eine vollständige Rehabilitierung der Betroffenen durch eine rückwirkende Beseitigung der entsprechenden strafgerichtlichen Entscheidungen war mit dem genannten Gesetz jedoch nicht verbunden. Der vorliegende Antrag soll auch dies bewerkstelligen.

Hinsichtlich der Ausbürgerungen sah bereits § 4 Abs. 1 iVm Abs. 4 des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes (St-ÜG) vom 10. Juli 1945, BGBl. Nr. 59/1945 eine entsprechende Regelung vor. Danach sind Ausbürgerungen auf Grund von § 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl. Nr. 285/1925 idF der Verordnung der Bundesregierung vom 16. August 1933, BGBl. Nr. 369/1933, mit der die Möglichkeiten der Ausbürgerung erheblich erweitert wurden, auf Antrag zu widerrufen, wenn die Ausbürgerung nicht als Folge einer allgemeinen Haltung, die mit den Grundsätzen der unabhängigen demokratischen Republik Österreich in Widerspruch steht, ausgesprochen wurde. Eine weitere zusätzliche Möglichkeit wurde mit der 2. Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetznovelle, BGBL. Nr. 52/1946, geschaffen. Diese normierte, dass die nach § 2 Abs. 1 St-ÜG für das Recht zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Erklärung des Betroffenen notwendige Voraussetzung des freiwilligen ununterbrochenen Wohnsitzes auch dann als gegeben anzusehen ist, wenn Personen zwischen dem 5. März 1933 und dem 13. März 1938 den Wohnsitz aufgeben mussten, weil sie wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt waren oder solche zu befürchten hatten. Die damals getroffenen – und durch § 10 Abs. 4 Z 2 und § 58c Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 38/2011 materiell perpetuierten – gesetzlichen Regelungen sind an den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen bei Beachtung allgemeiner Grundsätze des Staatsbürgerschaftsrechts orientiert, berücksichtigen auch im vorliegenden Entwurf als Bedingung für die Einbeziehung in den persönlichen Geltungsbereich vorausgesetzte Motivlagen und erweisen sich sohin als rechtlich und persönlich sachgerecht. An dieser Stelle ist die Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle 1993 hervorzuheben. Sowohl in der Regierungsvorlage 1093 d.B. als auch im Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten 1210 d.B. NR XXVIII. GP wird als angestrebtes Ziel der Novelle ein Beitrag zur Wiedergutmachung an den in den Jahren bis 1945 emigrierten (vertriebenen) Personen genannt.“

 

Die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 475/A(E) am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Februar 2009 hat sich die blutige Niederschlagung des Aufstands der ArbeiterInnen gegen das totalitäre Dollfußregime im Februar 1934 zum 75. Mal gejährt.

Bis heute gestaltet sich die Aufarbeitung der Geschehnisse des Februar 1934 durch die österreichische Politik als schwierig.

Bereits im Jahr 2004 hat der NR-Abg. Hannes Jarolim eine parlamentarische Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschimus gestartet, die aber vom Parlament mehrheitlich abgelehnt wurde.

Die Idee der Rehabilitierung, auch als notwendiger symbolischer Akt, hat nicht an Aktualität verloren.

NR-Abg. Jarolim hat seine Initiative damals wie folgt begründet:

„Die Verhängung von standgerichtlichen Todesurteilen gegen demokratische Freiheitskämpfer im Februar 1934 zählt zu den dunkelsten Kapiteln der österreichischen Geschichte. Es gilt auch heute noch, aus diesen tragischen Ereignissen die richtigen Lehren zu ziehen. Dazu gehört die uneingeschränkte Achtung und Verteidigung der demokratischen Werte, der Menschenrechte und der Freiheit der Meinung des Andersdenkenden, aber auch die konsequente Ablehnung der Todesstrafe. Eine Lehre sollte aber auch sein, dass die Opfer dieser Ereignisse endlich auch eine juristische Rehabilitierung erfahren.

Nach 1945 wurden die durch die NS-Justiz verurteilten Patrioten und Widerstandskämpfernachträglich rehabilitiert. Im Zuge der Erhebung der Arbeiterschaft gegen die Bedrohung der Demokratie um den 12. Februar 1934 wurden 21 Standgerichtstodesurteile gefällt und neunsozialdemokratische Funktionäre, nämlich Karl Münichreiter, Emil Swoboda, Ing. Georg Weissel, Alois Rauchenberger, Johann Hoys, Koloman Wallisch, Josef Stanek, Josef Ahrerund, Anton Bulgari zum Teil trotz schwerer Verwundung und mehr als zweifelhafter Anklage, so dass sogar Standgerichte vergebens Begnadigungen befürworteten, hingerichtet. Standgerichtlich hingerichtet wurden in Holzleiten in Oberösterreich weitere acht Sozialdemokraten. Zu diesen Opfern kommen noch zahlreiche andere von Standgerichten zu lebenslangen oder langjährigen Haftstrafen Verurteilte.

Professor Hugo Portisch stellt darüber hinaus in seiner vielbeachteten Dokumentation „Österreich I. Die unterschätzte Republik" wörtlich fest:

„Aufgrund neuer Forschungen glaubt man, dass die Zahl der Toten auf Seiten des Schutzbundes und der Zivilbevölkerung eher bei 250 lag und bei der Exekutive bei etwa 125. Weit über 1.000 Menschen seien verwundet worden. 7.823 Männer und Frauen wurden allein in Wien während der Kämpfe und danach verhaftet und eingesperrt. In ganz Österreich dürften 10.000 Sozialdemokraten festgenommen worden sein."

Die hingerichteten und mit Kerkerstrafen belegten Persönlichkeiten haben aus politischer und demokratischer Überzeugung für den Erhalt der Ersten Republik gekämpft. Ihr Tod kam nicht zuletzt auch durch die proklamierte Exempelstatuierung, wonach in jedem Bundesland mit Kampfhandlungen wenigstens zwei Exekutionen zu erfolgen hatten, zustande.

In einer Zeit, in der zurecht verstärkt die Aufarbeitung der Vergangenheit als eine Voraussetzung für die Gestaltung der Zukunft angesehen wird, scheint es den unterzeichneten Abgeordneten in hohem Maße angebracht, zu einer politischen und juristischen Aufarbeitung des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes beizutragen und sich für eine Rehabilitierung der Opfer auch dieses Regimes einzusetzen.

70 Jahre nach Erlassung der rechtswidrigen Terrorurteile eines grausamen Unrechtsregimes ist es hoch an der Zeit, den Opfern dieses Regimes, die für Demokratie und Freiheit eingestanden sind, endlich Gerechtigkeit zukommen zu lassen.““

 

Die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1400 A/(E) am 20. Jänner 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Tageszeitung Der Standard vom 20.1.2011 kann man in diesem Zusammenhang lesen:

„Geben Sie mir einen versierten Verfassungsjuristen und in einer Woche liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf auf dem Tisch.“ […] An der Wissenschaft liege es nicht, Ende des Jahres sollte spätestens ein Gesetz verabschiedet werden, findet Rathkolb: „Die Republik hat die Bringschuld. Immerhin feiert sie gerade intensiv einen ehemaligen Hochverräter, Bruno Kreisky, dessen Verurteilung nie formal getilgt wurde.“

Es heißt in diesem Artikel weiters, dass ein Konzept für die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus bereits vor Monaten an Barbara Prammer und Fritz Neugebauer übergeben worden sei. Dies steht in krassem Widerspruch zu den seit über einem Jahr gleich bleibenden Wortmeldungen aus den Regierungsfaktionen. Noch Mitte Juli 2010 ließ Nationalratspräsidentin Prammer als Reaktion auf die Bemühungen der Grünen verlauten: Schnellschüsse seien nicht sinnvoll, „daher ist auch jedes Drängen überflüssig und kontraproduktiv“ (APA0375, 16. 7. 2010.) Der Verweis des Zweiten Nationalratspräsidenten Neugebauer, es sei nötig, „eine seriöse wissenschaftliche Aufarbeitung sicherzustellen“, ist offensichtlich nicht mehr als eine Schutzbehauptung. Denn laut Medienberichten sind die Historiker Oliver Rathkolb, Vorstand des Instituts für Zeitgeschichte der Universität Wien, und Helmut Wohnout, Geschäftsführer des Karl-von-Vogelsang-Instituts, bereits seit Frühling 2010 mit einer Neubewertung des Dollfuß-Regimes befasst worden.

Die Gründe für die merkwürdigen politischen Verzögerungen in der Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus bleiben unklar. Es steht zu befürchten, dass großkoalitionäres Mauscheln die historische Forschung ersetzen soll, was weder dem Niveau der politischen Auseinandersetzung noch der Freiheit der Wissenschaft im Lande zur Ehre gereichen würde.

Dabei war der Nationalrat diesbezüglich schon einmal wesentlich weiter: „SPÖ, ÖVP und Grüne haben im Justizausschuss am Mittwoch einen Schritt Richtung Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus gemacht. Sie einigten sich darauf, in einem Forschungsprojekt die Justizakten der Jahre 1933 bis 1938 aufarbeiten zu lassen“ (APA0456, 17. 2. 2010). Dieses Forschungsprojekt ist bis heute nicht ausgeschrieben, geschweige denn realisiert worden, ist aber nach wie vor eine unabdingbare Voraussetzung für die politische Rehabilitierung.

Die Grünen haben anlässlich des 75. Jahrestags der Februarkämpfe 1934 eine Initiative zur Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus gestartet. Die Abgeordneten der Regierungsparteien müssen sich endlich entscheiden, ob für Österreich im Jahre 2011 weiterhin die Einschätzung der Kronen Zeitung gelten soll:

„Der Kanzler hat recht, wenn er der Grünen-Forderung nach einer sogenannten Aufarbeitung der Geschehnisse der Jahre 1934 bis 1938 nicht oder nur sehr zögerlich nachkommt. […] Niemand braucht eine sogenannte ‚Aufarbeitung‘, wenn diese nichts anderes darstellt, als Jahrzehnte nach den Geschehnissen mit hoch erhobenem Zeigefinger klüger sein zu wollen als die Akteure ihrer Zeit. […] Es wäre auch angemessen und fair, dem ermordeten Kanzler Engelbert Dollfuß endlich die ewige Ruhe zu gönnen. Dollfuß hat an Österreich geglaubt und dafür mit dem Leben bezahlt!“ (Kronen Zeitung, 21. 2. 2010)

Die Thesen von der „geteilten Schuld“ zwischen Sozialdemokratie und Christlichsozialen oder vom heldenhaften Widerstand des Engelbert Dollfuß (dessen Porträt immer noch den ÖVP-Klub ziert) gegen den Nationalsozialismus weiter am Leben erhalten zu wollen, ist im Lichte des heutigen Forschungstandes schlicht falsch: Die Hauptverantwortung für den blutigen Februar 1934, für das Ende der Demokratie und den daraus folgenden Bürgerkrieg liegt, folgt man seriöser wissenschaftlicher Forschung, eindeutig bei den Christlichsozialen und der Heimwehr. Dollfuß wollte das Parlament auf Dauer ausschalten. Die Tatsache, dass ein Diktator gegen einen anderen, noch gefährlicheren Despoten kämpfte, macht Ersteren nicht zum Demokraten.

Fritz Propst, heute 94 Jahre alt, meinte anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz: „Ich finde, dass diese Urteile aufgehoben gehören“ Dass dies noch nicht geschehen sei, ist „wirklich skandalös.“ Propst war selbst Februarkämpfer, saß mehrmals in Polizeihaft und war ohne Urteil sechs Monate lang im Anhaltelager Wöllersdorf eingesperrt. Propst erinnert unter anderem daran, dass eine Tochter des 1934 hingerichteten Februarkämpfers Karl Münichreiter noch lebe. Für die Hinterbliebenen wäre die Rehabilitierung, argumentiert der 94-Jährige, „eine große Sache“. Dem ist aus Sicht der Grünen nichts hinzuzufügen.“

 

Der Justizausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Jänner 2012 den Antrag 1773/A sowie die Anträge 475/A(E) und 1400/A(E) in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter für den Antrag 1773/A fungierte der Abgeordnete Mag. Johann Maier.

 

Der Antrag 475/A(E)) wurde zuvor schon in den Sitzungen am 30. Juni 2009 und am 17. Februar 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 30. Juni 2009 beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser die Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

In der Debatte am 17. Februar 2010 ergriffen die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Franz Glaser, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Herbert Scheibner und Mag. Albert Steinhauser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer das Wort.

 

Den Antrag 1400/A(E) hatte der Justizausschuss bereits in seiner Sitzung am 23. März 2011 in Verhandlung genommen. An dieser Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser der Abgeordnete Hannes Fazekas und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner und die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

An der Debatte am 11. Jänner 2012 beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Johannes Jarolim, Fritz Neugebauer, Dr. Harald Walser, Christoph Hagen und Dr. Peter Fichtenbauer sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F) beschlossen.

Damit sind die Entschließungsanträge 475/A(E) betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus und 1400/A(E) betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus miterledigt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 01 11

                              Mag. Johann Maier                                                   Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann