166 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 157/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Religionsgemeinschaften

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Bekenntnis zur Religionsfreiheit bedeutet nicht nur die Freiheit, sich zu einer Religionsgemeinschaft zu bekennen, sondern auch den Schutz des Einzelnen und der Gemeinschaft vor religiösem Fanatismus. Verfassung und Gesetze stehen in unserer säkularisierten Gesellschaft, die auf der Basis christlicher Werte, dem Humanismus und der Aufklärung entstanden ist, über Dogmen von Glaubensgemeinschaften und Heilslehren.

Jede in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaft muss sich zu unserer Verfassung und unseren Gesetzen und zur Trennung von Kirche und Staat bekennen. Zwangsehen, Zwangsbeschneidungen, die Unterdrückung von sowie Gewalt gegen Frauen sind in unserem Rechtsstaat beispielsweise genauso wenig durch „Religionsfreiheit" gedeckt wie Tierquälerei. Religionsgemeinschaften, die unsere Verfassung und unsere Gesetze in Frage stellen und den gelebten Laizismus in Österreich, die strikte Trennung von Kirche und Staat, nicht zur Kenntnis nehmen, sind gesetzlich nicht anzuerkennen. Dies ändert nichts daran, dass Österreich der Religionsfreiheit hohe Bedeutung einräumt.

Die gesetzliche Anerkennung bewirkt jedoch die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch dieser die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ein Merkmal solcher Körperschaften liegt in der Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Interesses.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Daniela Musiol, Christoph Hagen und DDr. Werner Königshofer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann und Mag. Wilhelm Molterer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass leider immer wieder verschiedene Gruppen und Einzelpersonen unter Berufung auf angeblich religiöse Gründe versuchen, Grundprinzipien der österreichischen Verfassung und Rechtsordnung in Frage zu stellen oder zu umgehen.

 

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten besteht die Gefahr einer Entsolidarisierung der Gesellschaft und eine Ausbreitung von mit einem modernen Rechtsstaat nicht vertretbaren Positionen und Haltungen. Einige dieser Haltungen beruhen auf falsch verstandenen „Traditionen“, die in der jeweiligen Glaubenslehre keine Grundlage haben, extreme Beispiele sind hier Zwangsverheiratungen, FGM oder die Ablehnung ganz bestimmter Staaten.

 

Der moderne Rechtsstaat, der auf Grund- und Freiheitsrechten aufbaut, kann, soll und darf auf zentrale Elemente des menschlichen Lebens, insbesondere den Bereich der Sinnstiftung, nur sehr begrenzt Einfluss nehmen. Gerade bei der Auseinandersetzung mit Sinnfragen des Lebens kommt den Kirchen und Religionsgesellschaften eine zentrale Bedeutung zu. Der vorliegende Antrag stellt darauf ab, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten durch eine Harmonisierung der Vorgangsweise von Staat und Kirchen und Religionsgesellschaften der bestmögliche Nutzen für alle Menschen in unserem Land erreicht werden kann. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Bildung zu, da diese die Grundlage für die Gesellschaft der Zukunft und für die individuellen Chancen jedes Menschen darstellt.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann und Mag. Wilhelm Molterer mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 03 25

                                 Karl Donabauer                                                              Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann