Vorblatt

Problem:

-       Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für PolitikerInnen, deren Einkünfte durch Bundesgesetz zu regeln sind, ausgesprochen.

-       Die Anpassung der Politikerbezüge erfolgt derzeit jeweils per 1. Juli und damit mit einem relativ hohen zeitlichen Abstand zu den sonst zum Jahreswechsel üblichen Anpassungen.

Ziel:

-       Einfrieren der Politikerbezüge bis einschließlich 2010.

-       Jährliche Anpassung der Politikerbezüge jeweils zum Jahreswechsel ab 2011.

Inhalt/Problemlösung

-       Entfall der im Bezügebegrenzungsgesetz vorgesehenen jährlichen Anpassung des Ausgangsbetrages und der für die einschlägigen Funktionen vorgesehenen Bezüge nach dem BBezG bis einschließlich 2010.

-       Verlegung des Termins für die jährliche Anpassung der Politikerbezüge von 1. Juli auf 1. Jänner jedes Jahres ab 2011.

Alternativen:

Keine.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

- Finanzielle Auswirkungen:

Budgetwirksame Minderkosten von jedenfalls rd. 2,86 Mio. € p.a unter Zugrundelegung des ASVG-Anpassungsfaktors von 3,2% (im Jahr 2009 nur die Hälfte davon, da die Anpassung erst mit 1. Juli wirksam geworden wäre). Die weiteren Einsparungen durch den Aufschub der Anpassung zum 1. Juli 2010 um ein halbes Jahr sind mangels Kenntnis der ihr zugrunde liegenden Daten nicht abschätzbar.

- Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

- - Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Keine.

- - Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Informationsverpflichtungen für Unternehmen sind nicht vorgesehen.

- Auswirkungen in umweltpolitischer, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine.

- Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Rechtes der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zweidrittelmehrheit im Nationalrat aufgrund einer Verfassungsbestimmung erforderlich.


Erläuterungen

Zu § 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes und § 21 Abs. 6 BBezG:

Ab 2011 soll die Anpassung der Politikerbezüge nicht mehr wie bisher jeweils zum 1. Juli, sondern jeweils zum 1. Jänner und damit zeitnäher zu den Anpassungen der Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und der Pensionen erfolgen. Die Systematik der Anpassung bleibt unberührt, womit auch in Hinkunft jeweils der niedrigere Wert aus Inflationsrate oder Pensionsanpassungsfaktor maßgebend bleibt.

Zu § 11 Abs. 14 des Bezügebegrenzungsgesetzes:

Entsprechend dem angekündigten Vorhaben der Bundesregierung entfällt die Anpassung der durch Bundesgesetz zu regelnden Politikerbezüge bis einschließlich 2010. Der Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aussetzung der Anpassung) nachhaltig, die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2011 wird daher die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage haben.

Zu § 11 Abs. 15 des Bezügebegrenzungsgesetzes:

Die ab 1. Jänner 2011 wirksame Neuregelung des § 3 soll bereits mit 1. September 2010 in Kraft treten, um die erforderlichen Vorarbeiten (Meldung der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Berechnung und Kundmachung durch den Präsidenten des Rechnungshofes) zu gewährleisten.