1704 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 309/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Sozialdienstjahr

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Jährlich leistet eine große Anzahl von jungen Menschen einen freiwilligen Einsatz im Sozialbereich. Dabei können sie sich bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege oder anderen geeigneten Stellen vertraglich verpflichten, ihren freiwilligen Dienst zu absolvieren. Diese praktischen Dienste sollen dem Freiwilligen (unter Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung von Mitarbeitern der Trägerorganisation) dazu dienen, Einblicke und Erfahrungen im Sozialbereich zu sammeln, um so den jungen Menschen bei der Berufsfindung zu unterstützen.

Die damalige Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat für die Jahre 2006/2007 das Freiwillige Sozialdienstjahr durch eine Förderung der Teilnehmer/innen in einer der Familienbeihilfe entsprechenden Höhe unterstützt. Dies ist aber in anbetracht des wachsenden Personalbedarfs im Pflege- und Betreuungsbereich auf Dauer nicht befriedigend, zumal die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialdienstjahres aufgrund der positiven Erfahrungen zu ca. 75 Prozent eine Ausbildung und Arbeit im Sozialbereich anstreben und diese Quote bei weitem über der anderer junger Menschen liegt.

Die Bereitschaft, ein Freiwilliges Sozialdienstjahr zu absolvieren, sollte künftig stärker honoriert werden, indem diese Zeit als Teil der Berufsausbildung anerkannt und auf einschlägige Ausbildungsteile für nachfolgende Pflege- und Betreuungsberufe angerechnet wird. Dadurch wäre einerseits die Gewährung einer Familienbeihilfe auch für die Dauer des Freiwilligen Sozialdienstjahres sichergestellt und andererseits ein zusätzlicher Anreiz für Ausbildungen im Sozialbereich geschaffen. Eine Förderung des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wäre dann nicht mehr erforderlich.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Franz Riepl, Anna Höllerer, Anneliese Kitzmüller, Tanja Windbüchler-Souschill, Hermann Lipitsch sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 309/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: B, dagegen: S, V, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.


 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 03 15

                                     Franz Riepl                                                                    Ridi Maria Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau