1723 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2009 und 2010 (III-284 der Beilagen)

Der Rechnungshof ist gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG verpflichtet, für Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Dieser Berichtspflicht kommt der Rechnungshof mit dem vorliegenden Einkommensbericht für die Jahre 2009 und 2010 nach.

Bei der Erhebung und Berichterstattung handelt es sich gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG und § 14a RHG um eine Darlegung durchschnittlicher Einkommen bestimmter Personengruppen, die im jeweiligen Berichts­jahr in einem Bezugsverhältnis zu den namentlich angeführten Rechtsträgern standen.

Die Darstellung führt dazu, dass auf das konkrete Einkommen einer bestimmten natürlichen Person nicht zwingend rückgerechnet werden kann. Dies vor allem auch deshalb, weil die angeführten Durchschnittswerte auch Zahlungen an aus der Unternehmung oder Einrichtung ausgeschiedene Personen beinhalten können. Solche Fälle betreffen beispielsweise den Wechsel von Organwaltern innerhalb eines Jahres oder Personen, die schon vor dem Berichtsjahr ausgeschieden sind und denen auch im Berichtsjahr noch Zahlungen zugeflossen sind. Das bedeutet im Ergebnis, dass auch bei sehr kleinen Berichtsgruppen keine gesicherten Rückschlüsse auf persönliche Einkommensdaten möglich sind.

Im gegenständlichen Bericht liegt hiermit dem Nationalrat das Ergebnis der für die Jahre 2009 und 2010 durchgeführten Erhebung der Durchschnittseinkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen des Bundes vor, wobei das im Bericht wiedergegebene Zahlenmaterial sowie die Bezeichnung („Firma”) den eigenen Angaben der Unternehmung/Einrichtung entspricht, die der Rechnungshof zwar auf Plausibilität, nicht aber auch auf materielle Richtigkeit überprüft hat. Der vorliegende Bericht schließt formal an den letzten Bericht des Rechnungshofes über die Einkommensverhältnisse in den Jahren 2007 und 2008 (III-100 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. Gesetzgebungsperiode) an. Es wurde jedoch das Schema zur Klassifizierung der enthaltenen Unternehmungen und Einrichtungen geändert (nunmehr: ÖNACE in der geltenden Form). Um den Vergleich im Zeitablauf zu ermöglichen, wurde eine Neuberechnung von Branchendurchschnitten mit den Daten des Vorberichts vorgenommen.

Zur Bekanntgabe der durchschnittlichen Einkommen und der Pensionsleistungen sind jene Unternehmungen und Einrichtungen verpflichtet, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht. Erfasst sind – wie in den Vorjahren – jene Unternehmungen und Einrichtungen, die der Begriffsbestimmung des Art. 126b Abs. 2 B–VG entsprechen. Der Rechnungshof hält am Begriff der „Einrichtungen“ weiter fest; in diesem Sinne hat er die durchschnittlichen Einkommensverhältnisse bei vom Bund verschiedenen Rechtsträgern erhoben, die – ohne Unternehmung zu sein – der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, also vor allem

–      bei Stiftungen, Anstalten, Fonds im Sinne des Art. 126b Abs. 1 B-VG,

–      bei den Trägern der Sozialversicherung (Art. 126c B-VG),

–      beim Österreichischen Rundfunk (§ 31a des Rundfunkgesetzes) und

–      bei der Agrarmarkt Austria (§ 20a des AMA-Gesetzes 1992).

Die Erhebung der dem Bericht zugrunde liegenden Daten erfolgte im Zeitraum zwischen Mai und Oktober 2011 und wurde erstmals mittels eines Webformulars durchgeführt.

Gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG hat der Rechnungshof bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Die durchschnittlichen Einkommen sind hierbei für jede Unternehmung und jede Einrichtung gesondert auszuweisen.

Die Regelungen des Art. 121 Abs. 4 B–VG bzw. § 14a RHG verschaffen dem Nationalrat einen regelmäßigen, umfassenden und nach Personengruppen gegliederten Überblick über die durchschnittliche Einkommenssituation bei allen Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich des Bundes. Der Bericht verzichtet auf die namentliche Offenlegung individueller Bezüge und informiert den Nationalrat institutionsbezogen über die durchschnittliche Personalkostenstruktur. Damit erhält der Nationalrat wertvolle Hinweise für die Entscheidung, den Rechnungshof allenfalls mit besonderen Akten der Gebarungsüberprüfung bei bestimmten Rechtsträgern zu beauftragen (vgl. Art. 126b Abs. 4 B–VG und § 99 GOG–NR). Zu den datenschutzrechtlichen Erwägungen wird auf die Ausführungen in den Vorberichten (Einkommensberichte über die Jahre 2003/2004 und 2005/2006) verwiesen.

Im Zahlenteil werden die in die Einkommenserhebung einbezogenen Unternehmungen und Einrichtungen erstmalig auf Basis der österreichischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation ÖNACE geordnet. Da die Beschäftigungsverhältnisse in manchen Einrichtungen mit jenen der Unternehmungen schwer vergleichbar sind, kommen über die ÖNACE hinaus noch drei Sonderkategorien (Sozialversicherungsträger, Universi­täten, Einrichtungen künstlerischer Art) zur Anwendung.

Innerhalb der Branchen wird jeweils zwischen den vom Rechnungshof erhobenen Durch­schnitts­ein­kommen (Teil A) und den zusätzlichen Leistungen für Pensionen (Teil B) unterschieden.

Der Zahlenteil enthält sowohl hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) als auch hinsichtlich der durchschnittlichen Einkommen (in 1.000 EUR) auf eine Kommastelle gerundete Jahreswerte.

Die ausgewiesenen jährlichen Durchschnittsbezüge werden auf Basis von Vollzeitäquivalenten errechnet. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis mit vollem Beschäftigungsausmaß (Definition gemäß Statistik Austria, Statistisches Jahrbuch 2010, S. 142). Auf dieses Referenzszenario werden die Einkommen von nicht ganzjährig bzw. in Teilzeitverhältnissen beschäftigten Personen hoch­gerechnet.

Während die Einkommen als Durchschnittswerte je Aufsichtsratsmitglied (Personen), Vorstandsmitglied bzw. Geschäftsführer und Beschäftigtem (Vollzeitäquivalente) dargestellt sind, umfassen die zusätzlichen Leistungen für Abfertigungen und Pensionen die Gesamtbeträge je Unternehmung bzw. Einrichtung. Die Werte in den Übersichten sind jeweils in 1.000 EUR mit einer Dezimalstelle angegeben.

Die Berechnung von Summen- bzw. Durchschnittswerten erfolgt jedoch auf Basis der genauesten zur Verfügung stehenden Werte. Dadurch kann es im Tabellenteil des Berichtes zu rundungsbedingten Differenzen kommen.

Entsprechend den anlässlich der Behandlung des Einkommensberichtes betreffend die Jahre 1995 und 1996 im Rechnungshofausschuss geäußerten Wünsche von Abgeordneten werden Einkommen, die über dem Bezug des Bundeskanzlers gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Z 2 des Bezügebegrenzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997, liegen, durch Umrandung gesondert gekennzeichnet.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seinen Sitzungen am 1. Februar 2012 und am 22. März 2012 behandelt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Rosemarie Schönpass die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Alois Gradauer, Martina Schenk und Gabriel Obernosterer sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

 

Bei der Abstimmung am 22. März 2012 wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2009 und 2010 (III-284 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2012 03 22

                           Rosemarie Schönpass                                                        Mag. Christine Lapp

                                 Berichterstatterin                                                              Obmannstellvertreterin