1785 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (35 St 202/11w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache
Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 23. Jänner 2012, 35 St 202/11w, eingelangt am 10. April 2012, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat HeinzChristian Strache wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 153 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 15. Mai 2012 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B; dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ. 35 St 202/11w, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht.
Wien, 2012 05 15
Johann Rädler Wolfgang Großruck
Berichterstatter Obmann