Entschließung

betreffend Evaluierung der Wirksamkeit des Korruptionsstrafrechts

 

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen vier Jahren nach Beschlussfassung einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Änderungen des Korruptionsstrafrechts auf den Bereich der Prävention und strafrechtlichen Verfolgung der Korruption im öffentlichen und privaten Sektor unter Einbeziehungen der Erfahrungen des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption und Wirtschaftsstrafsachen und des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung vorzulegen.