1887 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1788 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank

Derzeit wird in Österreich von der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Leistungen erbracht, die weder für die Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent sind. Daher sollen über das Transparenzportal alle von Bund und Ländern in der Leistungsangebotsdatenbank erfassten Leistungsangebote öffentlich zugänglich gemacht werden. Die öffentliche Hand erhält durch die Leistungsangebotsdatenbank die Möglichkeit, die öffentlichen Leistungen nach unterschiedlichen Kriterien systematisch abzufragen und kann mit diesem neuen Instrument die einzelnen Leistungsangebote noch besser aufeinander abstimmen.

Die Leistungsangebotsdatenbank ist als Vorstufe für eine auch personenbezogene Daten enthaltende gebietskörperschaftenübergreifende Transparenzdatenbank konzipiert. Sie soll im ersten Schritt die Leistungsangebote des Bundes und der Länder enthalten. Darauf basierend beginnt der Bund personenbezogene Leistungen für Angebote von Bundesleistungen in der Transparentdatenbank zu erfassen. Nach einer Evaluierung der Leistungsangebotsdatenbank soll entschieden werden, wie die rechtliche Umsetzung der gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank erfolgen kann.

Der Transparenzdatenbankbeirat soll als Gremium, in dem der Bund, die Länder und die Gemeinden gleichberechtigte Partner sind, die Kooperation auf eine institutionelle Basis stellen und angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten aller beteiligten Gebietskörperschaften sichern.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Heidrun Silhavy die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Ing. Peter Westenthaler, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Karin Hakl und Elmar Podgorschek sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank (1788 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2012 07 03

                                 Heidrun Silhavy                                                     Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann