192 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 178/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtung der Hersteller von Mobiltelefonen zur Angabe des SAR-Wertes

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„ Bei der Nutzung von Mobiltelefonen tritt im Kopf eine Absorption hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf, die durch die so genannte spezifische Absorptionsrate (SAR), einem Maß für den auf die Gewebemasse bezogenen Leistungsumsatz (W/kg), quantifiziert wird. Die Begrenzung dieser Absorptionsrate ist ein international akzeptiertes Strahlenschutzkriterium im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Felder.

Je geringer dieser Wert ist, desto geringer sind auch die gesundheitlichen Bedenken und ein allfälliges Krebsrisiko.

Besonders bei Kindern ist ein Gesundheitsrisiko nicht auszuschließen, da die hochfrequente Strahlung aufgrund der dünneren Schädelknochen noch tiefer eindringen kann. Kinder stehen jedoch immer mehr im Fokus von Werbemaßnahmen der Mobilfunkbetreiber. 70 Prozent der 12- bis 13-jährigen in Europa besitzen bereits ein Mobiltelefon, Tendenz steigend.

Es ist für Eltern daher sehr wichtig zu wissen, wie hoch der SAR-Wert eines Mobiltelefons ist, das sie ihren Kindern kaufen bzw. mit dem sie den Kindern das Telefonieren gestatten wollen.

Viele Hersteller geben die SAR-Werte in den Bedienungsanleitungen an. Um die Konsumenten ausreichend zu informieren, ist es sinnvoll, die Hersteller zur Angabe des SAR-Wertes auf der Verpackung des Mobiltelefons zu verpflichten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Mai 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Bernhard Vock die Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer.

 

Mit Stimmenmehrheit beschloss der Gesundheitsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 05 08

                          Mag. Gertrude Aubauer                                        Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau