1970 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2033/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen europarechtswidriger Temelin-UVP

Die Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Juli 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die aktuell geplante Erweiterung des tschechische AKW Temelin unterliegt bezüglich einer Umweltverträglichkeitsprüfung grundsätzlich der dortigen Gesetzgebung. Dieses Umwelt-verträglichkeitsprüfungsgesetz steht jedoch im Widerspruch zum gültigen EU-Recht, was aber von der tschechischen Regierung nicht anerkannt wird. Die Europäische Kommission hat Tschechien bereits 2007 aufgefordert, die EU-Richtlinie 85/337/EEG anzuwenden, da durch das geltenden tschechische UVP-Gesetz diese Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten verletzt wird.

Besondere Relevanz kommt hier dem grenzüberschreitenden Aspekt zu, denn UVP-Verfahren zur Genehmigung neuer Atomkraftwerke müssen laut einschlägiger EU-Bestimmung grenzüberschreitend durchgeführt werden.

Die Regierung Tschechiens toleriert damit wissentlich den Bruch von EU-Recht und bleibt dadurch beim AKW Temelin weit hinter europäischen Standards zurück. In Tschechien stellt ein UVP-Verfahren nämlich keinen Teil des Genehmigungsverfahrens dar, sondern dient lediglich als fachliche Grundlage und kann auch nicht gerichtlich oder verwaltungsrechtlich angefochten werden.

Dadurch verletzen das tschechische UVP-Gesetz und das darauf gegründete UVP-Verfahren im Zusammenhang mit der Erweiterung des Atomkraftwerkes Temelin eindeutig EU-Recht und schränken damit das Mitspracherecht der Anrainerstaaten im Zuge von grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ein. Die berechtigten Sicherheitsbedenken der österreichischen Bevölkerung gegen das AKW-Temelin und die geplante Erweiterung können demnach nicht in ausreichender und zustehender Art und Weise dargestellt werden.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Walter Schopf, Ing. Hermann Schultes, Carmen Gartelgruber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordneter Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2033/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 10 23

                          Ing. Hermann Schultes                                                  Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau