2090 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 2055/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerichtliche Aufsicht bei Sexualstraftätern und bei sexuell motivierten Gewalttätern nach der Haftentlassung

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juli 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die derzeitige Regelung über die Gerichtliche Aufsicht bei Sexualstraftätern und sexuell motivierten Gewalttätern ermöglicht eine solche Aufsicht insbesondere nur, wenn ein Rechtsbrecher zu einer Freiheitsstrafe verurteilt oder eine mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme gegen ihn angeordnet wurde und dieser dann bedingt entlassen wird. Nur dann darf er für die Dauer der Probezeit unter gerichtliche Aufsicht gestellt werden.

Das bedeutet umgekehrt, dass Sexualstraftäter, die nicht bedingt entlassen werden bzw. beispielsweise eine bedingte Entlassung zur Vermeidung von derartigen Auflagen ablehnen, nicht unter Gerichtliche Aufsicht genommen werden können.

Eine derartige Differenzierung erscheint in Betracht der durch die Taten - wie z.B. Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen gem. § 206 StGB - zum Ausdruck kommenden Gefährlich- und Gleichgültigkeit der Täter nicht tragbar. Zu verdeutlichen ist, dass derartige Straftäter allein zur Befriedigung ihrer Lust den Schmerz und das - meist lebenslange - Leid der Opfer bewusst in Kauf nehmen. In Kombination mit der niemals auszuschließenden Rückfallgefahr erscheint es daher gerechtfertigt, erhöhte Maßstäbe nach Haftentlassungen von Sexualstraftätern und sexuell motivierten Gewalttätern anzulegen. Entsprechend sind die einschlägigen Rechtsvorschriften dahingehend zu ändern, dass auch aus der Haft entlassene Sexualstraftäter und sexuell motivierte Gewalttäter mit Gerichtlicher Aufsicht belegt werden müssen.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. November 2012 in Verhandlung genommen. Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Herbert Scheibner wurden die Verhandlungen auf Antrag des Abgeordneten Franz Glaser vertagt.

Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 28. November 2012 beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Christian Lausch, Anna Franz, Otto Pendl, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Johann Maier und Dr. Peter Fichtenbauer sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl an der Debatte.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 28

                                Ridi Maria Steibl                                                       Mag. Peter Michael Ikrath

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann