2157 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 2007/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Juni 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den vergangenen 15 Jahren hat die Zahl der Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sehr stark zugenommen. Derzeit besteht ein Rückstau von fast 150.000 Fällen.

Mit dem 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das am 1. Juni 2010 in Kraft getreten ist, wurden Maßnahmen getroffen, die – gemeinsam mit internen Reformschritten am EGMR – zu einer Erhöhung der Zahl der Entscheidungen des EGMR geführt haben. Dennoch wurden die bereits erreichten Verbesserungen von einigen Staaten als unzureichend angesehen. Aus diesem Grund wurde mit Konferenzen in Interlaken im Jahr 2010 und in Izmir im Jahr 2011 ein neuerlicher Reformprozess eingeleitet, der durch die Brighton-Erklärung, die im Rahmen der Konferenz von Brighton am 20. April 2012 angenommen wurde, einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat.

Österreich hat sich in den EGMR-Reformdiskussionen seit jeher erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Recht des Einzelnen auf eine richterliche Entscheidung des EGMR und die Unabhängigkeit des EGMR nicht in Frage gestellt werden. Dies konnte auch im Rahmen der Brighton-Erklärung sichergestellt werden. Diese sieht im Wesentlichen geringfügige Änderungen der EMRK vor, die größtenteils bis Ende des Jahres 2013 ausgearbeitet werden sollen. Sie erkennt an, dass vorrangig die Bemühungen der Staaten verstärkt werden müssen, den mit der EMRK übernommenen Verpflichtungen bestmöglich nachzukommen und die Urteile des EGMR zügig umzusetzen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Februar 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Franz Glaser, Mag. Judith Schwentner, Josef A. Riemer und Gerhard Huber sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Reinhold Lopatka.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 2007/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2013 02 13

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau