Entschließung
betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitarbeit an der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiterhin darauf hinzuwirken, dass
- das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder neue Zulässigkeitsvoraussetzung eingeschränkt wird,
- das 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vollständig umgesetzt wird,
- die in der Brighton-Erklärung beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des Konventionssystems rasch und effektiv verwirklicht werden,
- weitere Änderungen des Konventionssystems von Fortschritten bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen abhängig gemacht werden, und
- die Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile durch die Europaratsstaaten, einschließlich Österreich, laufend verbessert wird.