Entschließung

betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitarbeit an der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiterhin darauf hinzuwirken, dass

-       das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder neue Zulässigkeitsvoraussetzung eingeschränkt wird,

-       das 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vollständig umgesetzt wird,

-       die in der Brighton-Erklärung beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des Konventionssystems rasch und effektiv verwirklicht werden,

-       weitere Änderungen des Konventionssystems von Fortschritten bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen abhängig gemacht werden, und

-       die Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile durch die Europaratsstaaten, einschließlich Österreich, laufend verbessert wird.