2208 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1744/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung von Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich sowie direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an Studierende

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Familien in Österreich werden hauptsächlich auf Grundlage dreier Familienförderungsmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Sozialsystems unterstützt. Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag. So wesentlich die Effekte aus dem Zusammenwirken dieser Maßnahmen für die Familien in Österreich sind, so schwierig gestaltet sich die praktische Inanspruchnahme dieser Unterstützungen bzw. Förderungen.

Für die Antragstellung und Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes etwa, ist jene Gebietskrankenkasse zuständig, bei der der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt wird. Die Familienbeihilfe sowie erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung sind beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit einem entsprechenden Formular zu beantragen.

Jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit dieser ein Kinderabsetzbetrag zu, der die Unterhaltsbelastung abgelten soll. Empfänger dieser Steuererleichterung ist jener Elternteil, der auch die Familienbeihilfe bezieht, ein gesonderter Antrag ist in diesem Fall nicht nötig.

Nicht nur die verschiedenen Auszahlungsstellen, sondern auch der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungen erfolgen, sollten im Sinne einer modernen und bürgernahen Verwaltung vereinheitlicht werden. Das Kinderbetreuungsgeld beispielsweise wird erst am Sechsten des Nachmonats, in dem Anspruch besteht, den Anspruchsberechtigten überwiesen. Die Familienbeihilfe wird überhaupt nur zweimonatlich ausbezahlt. Dies führt im Besonderen bei einkommensschwachen Familien zu Lücken im Budget, die durch die Vereinheitlichung der Auszahlungsmodalitäten und Festlegung eines „Zahltages“ verhindert werden könnten. Darüber hinaus sollte mittels einer detaillierten Auflistung aller an die betroffene Familie ausbezahlten Leistungen mehr Transparenz geschaffen, und die Auszahlungsbelege derart gestaltet werden, dass auf einen Blick Aufschluss über den Stand der Auszahlungen erlangt werden kann.

Ein weiteres Anliegen ist es, im Sinne der bestmöglichen auch finanziellen Unterstützung unserer jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an Studierende endlich umzusetzen. Trotz zahlreicher Initiativen diesbezüglich, ist es immer noch so, dass die Eltern der Studierenden die Familienbeihilfe erhalten, nicht der Studierende selbst. Dies muss so rasch wie möglich korrigiert werden.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2011 erstmalig in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Martina Schenk die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Angela Lueger, Nikolaus Prinz, Franz Riepl, Edith Mühlberghuber, Tanja Windbüchler-Souschill sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

Auf Antrag des Abgeordneten Nikolaus Prinz wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

In seiner Sitzung am 18. Oktober 2012 wurden die Verhandlungen über den Antrag 1744/A(E) wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Silvia Fuhrmann, Franz Riepl, Mag. Daniela Musiol, Anneliese Kitzmüller, Angela Lueger sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann wurden die Beratungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 05. März 2013 wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Judith Schwentner, Ursula Haubner, Franz Riepl, Mag. Silvia Fuhrmann, Tanja Windbüchler-Souschill, Gabriele Tamandl, Christine Marek sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1744/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S,V ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Anna Höllerer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 03 05

                                  Anna Höllerer                                                                 Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau