2242 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

über den Antrag 1815/A der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), idF BGBl. I. Nr. 114/2011 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. Jänner 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bei Beweisaufnahmen von Untersuchungsausschüssen sollen in Zukunft auch Film- und Lichtbildaufnahmen sowie Fernseh- sowie Hörfunkaufnahmen und
-übertragungen zulässig sein. Der Untersuchungsausschuss kann jedoch für einzelne Beweisaufnahmen die Unzulässigkeit derartiger Aufnahmen und -übertragungen beschließen. Er kann dabei nach allgemeinen Zweckmäßigkeitsüberlegungen entscheiden, zumal die Medienöffentlichkeit in diesem Fall gewahrt bleibt, sofern nicht auch Abs. 2 zur Anwendung gelangt.“

 

Unmittelbar im Anschluss an die erste Lesung wurde der Antrag am 19. April 2012 dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

Am 13. Juni 2012 wurde gemäß § 26 Abs. 8 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 ein Verlangen auf Berichterstattung an den Nationalrat binnen eines Jahres ab Zuweisung des Antrages an den Geschäftsordnungsausschuss gestellt.

Der Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. März 2013 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz 1975 wurde einstimmig beschlossen, die Abgeordnete Elisabeth Kaufmann­Bruckberger zur Teilnahme an der Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Amon, MBA, die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Otto Pendl, Herbert Scheibner, Werner Herbert, Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Dieter Brosz, MSc.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 03 18

                            Werner Amon, MBA                                                           Fritz Neugebauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann