2254 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (2141 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 geändert wird

Die derzeit bis 31. Dezember 2013 geltende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, ist bedingt durch den Abschluss der Art. 15a B-VG Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit zu novellieren und ihre Geltungsdauer zu verlängern.

Die Anpassung dieser Vereinbarung an die Erfordernisse der Zielsteuerung-Gesundheit und die Verlängerung der Geltungsdauer erfordern Aktualisierungen sowie entsprechende Änderungen des Vereinbarungsinhaltes (insbesondere im Bereich der Planung, der Qualität, der Gesundheitstelematik und der Dokumentation). Die bisherigen Finanzierungsregelungen bleiben unverändert aufrecht.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten August Wöginger die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Wolfgang Spadiut, Karl Donabauer, Renate Csörgits, Karl Öllinger, Dietmar Keck, Johann Hechtl und Ridi Maria Steibl sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G dagegen: F, B) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 geändert wird (2141 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2013 04 09

                               August Wöginger                                             Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau