2330 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1905/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sensibilisierung von Unternehmen gegenüber Wiedereinsteigerinnen

Die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. März 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Regierungsübereinkommen der 24 GP. ist als Maßnahme zur Sicherung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt u.a. „Qualifizierungs- und Betreuungsangebote für Widereinsteigerinnen, insbesondere im Wege des AMS sowie Unterstützung und stärkere Einbindung von Frauen, vor während und nach der Babypause durch Unternehmen“ angeführt.

Es ist kein neuer Ansatz, dass das AMS Frauen und Mädchen bei der „Berufswahl und Qualifizierung, bei der Suche nach einer existenzsichernden Arbeit und beim Wiedereinstieg nach der Babypause“ unterstützt (wörtlich entnommen von der Homepage des AMS). Allerdings zeigt die Praxis, dass es noch erheblichen Handlungsbedarf was eine diesbezügliche Sensibilisierung von Unternehmen betrifft. Ein früher beruflicher Wiedereinstieg nach der Elternzeit wird vielfach als vorteilhaft für Unternehmen, Erwerbstätige und Wirtschaft hervorgehoben, doch gestaltet er sich oft schwieriger als erwartet. Die Berufsrückkehr bzw. der Wiedereinstieg ist primär nach wie vor ein Problem von Frauen, da sie aufgrund der Betreuungsaufgaben in der Familie als weniger flexibel und mobil hinsichtlich Arbeitszeiten und kurzfristigem Umdisponieren wahrgenommen werden.“

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 17. April 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Martina Schenk die Abgeordneten Claudia Durchschlag, Mag. Judith Schwentner, Edith Mühlberghuber und Sonja Ablinger. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 14. Mai 2013 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Im Zuge der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ursula Haubner, Franz Riepl, Christine Marek, Mag. Judith Schwentner und Mag. Heidemarie Unterreiner das Wort.

Mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, dagegen: F, G, B) beschloss der Gleichbehandlungsausschuss auf Antrag des Abgeordneten Franz Riepl, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Familienausschuss zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 05 14

                                     Franz Riepl                                                                  Mag. Gisela Wurm

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau