2355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 2280/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998, geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. April 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (§ 2 Z 5)

Mit Jahreswechsel sind neue Bestimmungen der ICAO für die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt in Kraft getreten. Mit der gegenständlichen Änderung verweist das GGBG auf deren nun aktuelle Fassung.

Zu Z 2 (§ 32 Abs. 7)

Die neuen Gefahrgutbestimmungen der ICAO sehen verschärfte Anforderungen an die dem Weltpostverein gemeldeten Betreiber von Postdienstleistungen für die Einbringung gefährlicher Güter in die Luftpost vor. Der neue Absatz 7 knüpft an diese Anforderungen an und erklärt zugleich die Austro Control GmbH zur zuständigen Behörde für die in diesem Zusammenhang nunmehr erforderlichen Genehmigungen. Diese schätzt nach den bereits erfolgten Vorarbeiten den Aufwand auf mehr als das Doppelte dessen, der für Schulungsanerkennungen anfällt und für den 581 Euro zu leisten sind. Daher ist ein entsprechender Betrag als Verwaltungsabgabe vorgesehen.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 in Verhandlung genommen.

Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig, Abgeordneten Christoph Hagen zur Teilnahme an dieser Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hell die Abgeordneten Christoph Hagen, Dr. Gabriela Moser, Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Bernhard Vock sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Anton Heinzl und Dr. Martin Bartenstein einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit Tätigkeitsbeginn der Verwaltungsgerichte kommt der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als Rechtsmittelbehörde nicht mehr in Betracht und ist in den betreffenden Bestimmungen zu streichen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein einstimmig beschlossen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 05 16

                                    Johann Hell                                                                       Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann