V E R E I N B A R U N G gemäß Art. 15a B-VG

zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien

über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Laufendes Finanzjahr:

2017

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Regelung zur Finanzierung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes entlang der Donau

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Vereinbarung zur Sicherstellung der finanziellen Mittel für Hochwasserschutzprojekte

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen

37.124

37.116

36.904

36.242

36.760

 

Es handelt sich um eine Umsetzung bzw. Fortführung von 20 Hochwasserschutzprojekte im Bereich der österreichischen Donau mit einem budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von rd. € 255,1 Mio. für die Jahre 2017-2023, wovon der Bund die Hälfte trägt die Länder 30% sowie Gemeinden/Interessenten 20%.

Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits die anteilige Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 - WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen.

Die Planung der Projekte wurde/wird von den Ländern durchgeführt ebenso beruhen die Annahmen für den Zeitablauf sowie die Kostenschätzungen inklusive der Vorausvalorisierung auf Länderangaben, die vom BMVIT auf Plausibilität geprüft wurden.

Die Kostenschätzungen beinhalten weiters auch Anteile für Unvorhergesehenes.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

V E R E I N B A R U N G gemäß Art. 15a B-VG

zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien

über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten treten vermutlich klimabedingt gehäuft Hochwässer im Donaueinzugsgebiet auf. Weiters bedürfen die zum Teil um die Jahrhundertwende errichteten HW-Schutzanlagen insbesondere im Bereich Wien und NÖ einer Generalsanierung. In Oberösterreich wird das Großprojekt „Machland Nord“ zur nachhaltigen Prävention vor Hochwassern umgesetzt.

Die Ursprungsvereinbarung aus dem Jahre 2006, BGBl. II Nr. 67/2007 war mit € 420,3 Mio. (davon 50% Bund) dotiert und mit einer Laufzeit von 10 Jahren versehen. Die damaligen Schätzungen der Projektkosten beinhalteten vereinbarungsgemäß keine Projektänderungen (zum Beispiel aufgrund behördlicher Auflagen) und keine Indexanpassung. In den Regelungen der Vereinbarung wurde dies aber insoweit berücksichtigt, dass bei Eintreten dieser Änderungen Verhandlungen zu führen sind. Aus diesem Grund und des Umstandes, dass die Umsetzung der Projekte mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich geplant war, ist es nunmehr in Verfolgung der Regelungen der Ursprungsvereinbarung nötig die gegenständliche Vereinbarung für den verlängerten Zeitraum zu schließen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Grundsätzlich nicht möglich. Alternativen bestehen nicht, da eine Abgeltung von eingetretenen Hochwasserschäden bereits kurzfristig einen erhöhten Budgetaufwand bedeuten würde und Schäden an Leib und Gut der Bevölkerung grundsätzlich hintanzuhalten sind.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Keine

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021

Finanzielle Auswirkungen ab 2017, daher internen Evaluierung 2021.

Keine organisatorische Maßnahme nötig.

 

Ziele

 

Ziel 1: Regelung zur Finanzierung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes entlang der Donau

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Fehlende Hochwasserschutzanlagen entlang der Donau gemäß Vereinbarung

Fertiggestelle Hochwasserschutzprojekte gemäß Vereinbarung

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Keiner

Das Wirkungsziel 1 des BMLFuW in der UG 42 kann insoferne nicht betroffen sein, als die Zuständigkeit für den ggstl. Bereich gemäß BMG beim bmvit liegt.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Vereinbarung zur Sicherstellung der finanziellen Mittel für Hochwasserschutzprojekte

Beschreibung der Maßnahme:

Verlängerung der Sonderfinanzierung für die Errichtung von Hochwasserschutzprojekten.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Vereinbarung zur Finanzierung für fehlenden Hochwasserschutz bei Anrainergemeinden entlang der Donau

Finanzierung zur Umsetzung der Hochwasserschutzprojekte im Verhältnis 50% Bund, 30% Länder und 20% Gemeinden/Interessenten

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen

37.124

37.116

36.904

36.242

36.760

davon Bund

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

davon Länder/Gemeinden bzw. Interessenten

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

 

Die Bedeckung der erforderlichen Finanzmittel des Bundes in den Jahren 2017 bis 2023 erfolgt durch Zurverfügungstellung der Mittel im jeweiligen BFG bzw. BFRG. Bei Fortschreibung der dzt. hiefür budgetierten Mittel in der UG 41 sind keine zusätzlichen Budgetmittel erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Transferaufwand

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

Aufwendungen gesamt

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

Nettoergebnis

-18.562

-18.558

-18.452

-18.121

-18.380

 

Erläuterung

 

Siehe Jahresreihe Ergebnishaushalt - Laufende Auswirkungen

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen brutto

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

gem. BFRG/BFG

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

 

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

 

Voraussichtliche Auszahlungen in Tsd. €

 

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

17.931

17.545

0

0

0

0

0

0

2030

2031

2032

2033

2034

2035

2036

2037

0

0

0

0

0

0

0

0

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

0

0

0

0

0

0

0

0

2046

0

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

- Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Transferkosten

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

Kosten gesamt

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

Nettoergebnis

-18.562

-18.558

-18.452

-18.121

-18.380

 

Erläuterung

 

Die Länder sowie Gemeinden stellen jährlich die Finanzmittel in der selben Höhe wie der Bund zur Verfügung.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Bauinvestitionen

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2017

2018

2019

2020

2021

Investitionen öffentlich

Sonstiger Bau

37,0

37,0

37,0

37,0

37,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

37,0

37,0

37,0

37,0

37,0

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2017

2018

2019

2020

2021

Wertschöpfung in Mio. €

64

74

83

89

94

Wertschöpfung in % des BIP

0,02

0,02

0,03

0,03

0,03

Importe *)

15

18

20

22

23

Beschäftigung

962

1.108

1.219

1.301

1.362

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Siehe automatisch generierte gesamtwirtschaftliche Effekte.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2017

2018

2019

2020

2021

unselbständig Beschäftigte

885

1.018

1.119

1.194

1.249

                davon 15 bis unter 25 Jahre

145

164

178

188

194

                davon 25 bis unter 50 Jahre

546

624

682

723

751

                davon 50 und mehr Jahre

195

230

260

284

305

selbständig Beschäftigte

77

90

100

107

113

Gesamt

962

1.108

1.219

1.301

1.362

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Entsprechend der automatisch generierten Abschätzung - siehe Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung - ist wohl auch hier mit einer steigenden Tendenz zu rechnen.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Siehe positiver Trend Beschäftigung, Anzahl kann von ho. nicht abgeschätzt werden.

 

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Verbesserter Hochwasserschutz bedeutet auch bessere Standortqualität

 

Umweltpolitische Auswirkungen

 

Auswirkungen auf Wasser

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser.

 

Erläuterung

Inwieweit es durch die Hochwasserschutzprojekte zu Auswirkungen kommt kann zum dzt. Zeitpunkt nicht bewertet werden, da hiezu gesonderte Verfahren (UVP und Materienrechtsverfahren) abgewartet werden müssen. Darüber hinaus liegt dies in der Zuständigkeit der Projektwerber (Gemeinden).

 

Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.

 

Erläuterung

Inwieweit es durch die Hochwasserschutzprojekte zu Auswirkungen kommt kann zum dzt. Zeitpunkt nicht bewertet werden, da hiezu gesonderte Verfahren (UVP und Materienrechtsverfahren) abgewartet werden müssen. Darüber hinaus liegt dies in der Zuständigkeit der Projektwerber (Gemeinden).

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Transferaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (ger. in €)

2017

15a Vereinbarung

Bund

1

18.562.500

18.562.500

2017

15a Vereinbarung

Länder/Gemeinden bzw. Interessenten

1

18.562.500

18.562.500

2018

15a Vereinbarung

Bund

1

18.557.500

18.557.500

2018

15a Vereinbarung

Länder/Gemeinden bzw. Interessenten

1

18.557.500

18.557.500

2019

15a Vereinbarung

Bund

1

18.452.500

18.452.500

2019

15a Vereinbarung

Länder/Gemeinden bzw. Interessenten

1

18.452.500

18.452.500

2020

15a Vereinbarung

Bund

1

18.120.715

18.120.715

2020

15a Vereinbarung

Länder/Gemeinden bzw. Interessenten

1

18.120.715

18.120.715

2021

15a Vereinbarung

Bund

1

18.380.000

18.380.000

2021

15a Vereinbarung

Länder/Gemeinden bzw. Interessenten

1

18.380.000

18.380.000

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2017

2018

2019

2020

2021

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

41.02.06

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

18.562

18.558

18.452

18.121

18.380

 


 

Erläuterungen

I. Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Hauptgegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die weitere Umsetzung der aufgrund der Folgen und Erfahrungen der Donauhochwasserereignisse im letzten Jahrzehnt begonnen Schutzmaßnahmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Gesamtkosten von rund 255,1 Mio. € im Zeitraum von 2017 bis 2023 beläuft sich der 50%-ige Bundesanteil auf rund 127,5 Mio. €.

Kompetenzgrundlage:

Der Wirkungsbereich des Bundes im Sinne des Art. 15a Abs. 1 B‑VG ist durch Art. 10 Abs. 1 Z 10 B‑VG (Regulierung und Instandhaltung der Gewässer zum Zweck der unschädlichen Ableitung der Hochfluten) und Art. 17 B‑VG (Privatwirtschaftsverwaltung, Förderwesen) berührt.

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1:

In dieser Bestimmung werden die Beweggründe und Absichten der Parteien, die zum Abschluss der Vereinbarung geführt haben, dargestellt.

Zu Artikel 2:

In dieser Bestimmung wird klargestellt, dass sich die Vereinbarungsparteien gemeinsam zur Förderung der zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau erforderlichen Maßnahmen in den Jahren 2017 bis 2023 verpflichten.

Klargestellt wird, dass die Förderung gemäß den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 zu erfolgen hat.

Hinsichtlich der Projekte und Studien, aufgrund deren die Vervollständigung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden soll, wird auf die Anlage 1 zur Vereinbarung verwiesen.

Zu Artikel 3:

In dieser Bestimmung wird die Höhe der förderbaren Kosten mit rund 255,1 € Millionen festgelegt und geregelt, dass diese zu 50% vom Bund, zu 30% vom betroffenen Bundesland und zu 20% vom antragstellenden Interessenten abzudecken sind. Es wird weiters ausdrücklich festgehalten, dass der Bund Kostenerhöhungen, die zu einer Erhöhung des Bundesanteils von rund 127,5 Mio. € führen, nicht mittragen wird. Die Mehrkosten sind somit von den Ländern und/oder Interessenten zu tragen. Für den Zeitraum 2017 bis 2023 ist eine durchschnittliche jährliche Auszahlungsrate von rund 18,214 Mio. € vorgesehen. Die Planung des Zeitablaufs für die Projektumsetzungen sowie die Kostenschätzungen inklusive der Vorausvalorisierung wurde von den Ländern durchgeführt und vom BMVIT auf Plausibilität geprüft.

Die Kostenschätzungen enthalten auch Anteile für Unvorhergesehenes und Risiko sowie die angesprochene Valorisierung (4% pro Jahr), die auf Erfahrungswerten der letzten Jahre beruht.

Zu Artikel 4:

In dieser Bestimmung wird die Verteilung der Leistungen der Parteien der Vereinbarung während der Laufzeit der Vereinbarung, sowie die Handhabung betreffend das Land Wien geregelt. Vom 1. bis 3. Teil des HWS Wien waren HWS-Maßnahmen am linken und rechten Donauufer sowie die Schaffung des Entlastungsgerinnes (Neue Donau) umfasst. Der 4. Teil des HWS Wien beinhaltet HWS-Maßnahmen am linken Lobauufer, am rechten Ufer Albern sowie der Überströmstrecke Stopfenreuth.

Zu Artikel 5:

In dieser Bestimmung wird klargestellt, welche Projekte förderungsfähig sind.

Zu Artikel 6:

In dieser Bestimmung wird festgelegt, dass sämtliche Förderungen auf Grundlage der Regelungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 gewährt werden.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass neben den einschlägigen Gesetzen und Richtlinien, insbesondere das Bundesvergabegesetz sowie die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln zu beachten sind.