Abkommen zwischen der Republik Österereich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Regelung des Status des Back-up-Systems der IT-Agentur

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Regelung des Status der Agentur, seiner Vertreter und Mitarbeiter

- Regelung des Status der Räumlichkeiten des Back-up-Systems der IT-Agentur

 

Wesentliche Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen des Abkommens halten sich in sehr engen Grenzen und beschränken sich auf geringfügige Administrationstätigkeiten in BMeiA, BMLVS und BKA.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Gesamt für die ersten fünf Jahre (einschließlich des separaten Mietvertrags)

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

Einzahlungen

329.648

482.502

482.502

482.502

482.502

Auszahlungen

310.044

375.995

385.979

386.208

386.742

Nettofinanzierung

19.604

106.507

96.523

96.294

95.760

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der Abschluss des Sitzabkommens erfolgt in Umsetzung von Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, ABl. Nr. C 326 vom 26.10.2012, S. 266, ist auf die Agentur anwendbar und wird ergänzt.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Abkommen zwischen der Republik Österereich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im weiteren: IT-Agentur) legt als Sitz der IT-Agentur Tallin (Estland) fest. Gleichzeitig wird gemäß Art. 10 Abs. 4 ein Back-up-System, das den Betrieb eines IT-Großsystems beim Ausfall eines solchen Systems sicherstellen kann, in Sankt Johann im Pongau eingerichtet.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

In Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 ist der Abschluss eines Sitzabkommens vorgesehen. Das Nullszenario wäre daher EU-rechtswidrig.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Die Entwicklung der Tätigkeit des Back-up-Systems in seiner Anfangs- und Aufbauphase im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Sitzstaat Österreich wird zu prüfen sein.

 

Ziele

 

Ziel 1: Regelung des Status des Back-up-Systems der IT-Agentur

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Über geltendes EU-Recht hinaus ist der Status des Back-up-Systems bisher nicht geregelt.

Regelung des Status des Back-up-Systems der IT-Agentur in Anlehnung an den Status ähnlicher internationaler Organisationen in Österreich. Die Tätigkeit der IT-Agentur wird dadurch ermöglicht und unterstützt.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Umsetzung von Wirkungsziel 3 des BMeiA: Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen und Institutionen sowie deren RepräsentantInnen in Österreich. Der Amtssitz Österreich soll zur weiteren Festigung der internationalen Rolle Österreichs und auch im Interesse der lokalen Wirtschaft gestärkt werden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Regelung des Status der Agentur, seiner Vertreter und Mitarbeiter

Beschreibung der Maßnahme:

Der Status der Agentur, seiner Vertreter und Mitarbeiter ist bereits zu großen Teilen in der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011, dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. Nr. C 326 vom 26.10.2012, S. 266) und in den Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 24/2000) geregelt. Das Abkommen enthält daher nur für internationale Organisationen übliche ergänzende Regelungen, insbes. im den Bereichten Steuer- und Zollbefreiung, Sozialversicherung, Einreise und Aufenthalt.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Keine Regelung des Status.

Ziel ist ein im Vergleich zu ähnlichen internationalen Organisationen in Österreich und international üblicher Status der Agentur, seiner Vertreter und Mitarbeiter.

 

Maßnahme 2: Regelung des Status der Räumlichkeiten des Back-up-Systems der IT-Agentur

Beschreibung der Maßnahme:

Das Abkommen sieht vor, dass der Bereich der von der IT-Agentur genutzten Räumlichkeiten einer Vereinbarung mit der Regierung bedarf. In Aussicht genommen ist ein privatrechtlicher Vertrag, in dem festzulegen sein wird, dass die IT-Agentur Miete und Dienstleistungen bezahlt und der Vermieter für die die Instandhaltungskosten aufkommt. Das Abkommen regelt weiters Sicherheitsfragen, insbes. auch im Hinblick darauf, dass sich die Räumlichkeiten in St. Johann im Pongau grundsätzlich in militärischem Bereich befinden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Keine Regelung.

Regelung des Status in einer für ähnliche internationale Organisationen üblichen Weise.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund (einschließlich Mietvertrag)

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

Einzahlungen

329.648

482.502

482.502

482.502

482.502

Auszahlungen

310.044

375.995

385.979

386.208

386.742

Nettofinanzierung

19.604

106.507

96.523

96.294

95.760

 

 

Erläuterung:

Normalerweise werden in St. Johann ca. 2-3 Mitarbeiter der Agentur aus einem Pool von bis zu 30 Mitarbeitern vor Ort sein, die EU-Bürger sind, ihr Gehalt in Strassburg beziehen, die bereits aufgrund des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, ABl. Nr. C 326 vom 26.10.2012, S. 266, das aufgrund von Art. 23 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 für die IT-Agentur gilt, steuerbefreit sind und die dem Sozialversicherungssystem der Europäischen Kommission unterstehen.

An administrativen Kosten sind daher der Aufwand für das allf. Ausstellen von Legitimationskarten durch das BMeiA (ca. 0,01 VBÄ) und Sicherheitsüberprüfungen und Austellung von Zustrittskarten durch das BMLVS (ca. 0,01 VBÄ) zu erwarten.

 

Der administrativer Aufwand des BKA in St. Johann lässt sich wie folgt beschreiben:

- Unterstützung im logistischen Bereich wie z. B.: Annahme von EDV-Komponenten und Veranlassung der Verbringung in die Anlage, Organisation der Vorbereitungen für Installationen,

- Unterstützung im vorbereitend administrativen Bereich wie z. B.: im Hinblick auf Zutrittsprozedere in die verbunkerte Anlage des BMLVS, Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten, Nutzung bestimmter Einrichtungen des BMLVS (Mittagessen) nach Absprache mit dem BMLVS

- Unterstützung im vorbereitend administrativen und logistischen Bereich betr. Sicherheitsvorgaben: Veranlassen von Zutritten (Gewährung durch BMLVS), Einfordern und Weiterleitung der Sicherheitszertifikate für Erteilung von Zutrittsberechtigungen durch das BMLVS.

- Vorbereitende Maßnahmen für Tests

- Aufsicht in der verbunkerten Anlage bei onsite–Tests nach jeweiliger Absprache mit BMLVS

Die Summe der Leistungstage nimmt das BKA 40 Tage an, das sind 20% eines VBÄ auf Basis „ADV-Sonderverträge, Bedienstetengruppe 3, Entlohnungsstufe 14".

Im Fall eines Totalzusammenbruchs der Rechensysteme des Schengener Informationssystems in Strassburg würden vorübergehend bis zu max. 40 Personen beim Back-up-System stationiert werden. Ein solcher Totalzusammenbruch ist jedoch nicht absehbar.

 

Für den separaten Mietvertrag werden jährliche Einnahmen und Ausgaben prognostiziert, die in die obige Tabelle eingeflossen sind.

Erläuterung der Bedeckung:

Die administrative Umsetzung des Abkommens wird mit dem bereits vorhandenen Personal durchgeführt und ist in den jeweiligen Ressorts bedeckt.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder/Gemeinden.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder/Gemeinden.