2373 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (2322 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 – SchiedsRÄG 2013)

Der geltende Rechtszug über drei Instanzen für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch stellt einen erheblichen Nachteil im Wettbewerb der Schiedsorte dar. Nach dem Vorbild anderer europäischer Rechtsordnungen soll daher der Instanzenzug für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch verkürzt werden. Dabei soll eine Konzentration der Aufhebungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof als die attraktivste Lösung vorgesehen werden. Einen bloß eine Instanz umfassenden Rechtszug weist soweit ersichtlich lediglich die Schweiz auf, während in anderen vergleichbaren Schiedsplätzen ein Rechtszug über (zumindest) zwei Instanzen besteht. Der Oberste Gerichtshof soll erste und letzte Instanz sein. Damit wir die Attraktivität Österreichs im internationalen Vergleich als Schiedsort gesteigert.

Konzentriert man die Aufhebungsverfahren beim Obersten Gerichtshof, so ist es aber auch zweckmäßig, alle anderen im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren stehenden Verfahren, wie etwa die Verfahren über eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs nach § 612 sowie die Verfahren in Angelegenheiten nach dem dritten Titel (Bildung des Schiedsgerichts), dem Obersten Gerichtshof zuzuweisen. Damit sollen die angestrebte Beschleunigung und die Ausbildung besonderer Fachkompetenz an zentraler Stelle auch auf die anderen dem Schiedsverfahren angelagerten Verfahren vor staatlichen Gerichten erstreckt werden. Für Konsumenten und in Arbeitsrechtssachen soll es bei der geltenden Rechtslage bleiben.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Elisabeth Grossmann die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Ing. Peter Westenthaler sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2322 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 05 29

                       Mag. Elisabeth Grossmann                                              Mag. Peter Michael Ikrath

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann