2481 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 2255/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die unangemessen hohe Verzinsung von Eigenmitteln gemeinnütziger Wohnbauträger

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemeinnützige Wohnbauträger haben den Auftrag, die Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum zu versorgen. Gesetzesänderungen in der Vergangenheit haben jedoch dazu geführt, den Sektor von seinem sozialpolitischen Auftrag zu entfremden.

Zur Errichtung von Wohnraum werden Eigenmittel der betreffenden Genossenschaft, Darlehen, Fördermittel und Eigenmittel der zukünftigen Bewohner – der Finanzierungsbeitrag - verwendet. Bisher ist es zulässig, dass die Genossenschaft dem Bewohner Zinsen für ihre eingesetzten Eigenmittel verrechnet. Deren zulässige Höhe ist einerseits mit 3,5 Prozent gedeckelt. Gleichzeitig ist dem Wohnungsgemeinnnützigkeitsgesetz (§ 14 Abs.2 Z4) folgendes zu entnehmen: ‚ … dieser Hundertsatz erhöht sich in dem Ausmaß, in dem der um einen Prozentpunkt verminderte Periodenschnitt der Sekundärmarktrendite aller Bundesanleihen des jeweiligen vorangegangenen Kalenderjahres diesen Hundertsatz übersteigt, beträgt jedoch höchstens 5 vH‘.

Neben den Instrumenten der Auslaufannuitäten und des Fixpreises – um nur wenige herauszugreifen – bietet diese Regelung eine weitere Möglichkeit, den Bewohner ungerechtfertigt zur Kasse zu bitten.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.­Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Bernhard Vock, Franz Kirchgatterer, Johann Hell, Karl Donabauer und Johann Singer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 20

                     Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                                   Mag. Ruth Becher

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau