2493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2133/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Temelin jetzt!

Die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. November 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Sind in den österreichischen Nachbarstaaten Zulassungsverfahren im Gang bzw. werden vorbereitet um atomrechtliche Anlagen zu genehmigen, so ist gemäß Espoo-Konvention bzw. Aarhus- Konvention auch eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, an der sich die österreichische Öffentlichkeit beteiligen kann, durchzuführen.

Nach dem Espoo-Übereinkommen ist vom Ursprungsstaat eine gleichwertige Beteiligung der Öffentlichkeit im Ursprungstaat und im betroffenen Nachbarland/den betroffenen Nachbarländern sicherzustellen. Die Zulassungsbehörde des Ursprungsstaates ist in Übereinstimmung mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet, die Einwendungen und Stellungnahmen des Nachbarstaates/der Nachbarstaaten zur Kenntnis zu nehmen und angemessen zu würdigen.

Wenn Österreich jetzt feststellt, dass prozedurale Erfordernisse hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung von Seiten des Nachbarstaates, der eine atomrechtliche Anlage genehmigen möchte nicht eingehalten werden, ist gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Diese Möglichkeit ist in diesem Fall besonders wichtig, da die Auswirkungen im Fall einer atomaren Katastrophe niemals zu beziffernde Schäden bedeuten.

Nach dem Vertrag von Lissabon, Artikel 259, kann jeder Mitgliedstaat den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstoßen hat.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, die Abgeordneten Hermann Gahr, Dr. Gabriela Moser, Mag. Michael Hammer, Walter Schopf, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Hannes Weninger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. Im Anschluss an die Debatte wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Bei der wiederaufgenommenen Verhandlung am 7. Mai 2013 wurde der gegenständliche Entschließungsantrag 2133/A (E) vom Umweltausschuss neuerlich in Beratung gezogen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Hornek, Dr. Gabriela Moser, Mag. Rainer Widmann, Werner Neubauer, Dietmar Keck, Hannes Weninger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. Im Anschluss an die Debatte wurden die Verhandlungen neuerlich vertagt.

 

An der am 20. Juni 2013 im Umweltausschuss durchgeführten Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hannes Weninger, Dr. Gabriela Moser, Mag. Rainer Widmann, Werner Neubauer, Walter Schopf, Ing. Hermann Schultes, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2133/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hannes Weninger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 20

                               Hannes Weninger                                                      Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau