2503 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1997/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung weiterer Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Juni 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die meisten Pflegebedürftigen in Österreich werden im familiären Umfeld betreut. Die Leistungen der Angehörigen machen Pflege und Betreuung in Österreich erst finanzierbar. Der Wert der informell erbrachten Betreuungsarbeit wird auf rund drei Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Diese Schätzung beruht auf einem Modell, indem bislang unbezahlt erbrachte, informelle Pflegeleistungen durch vom Markt bezogene Dienstleistungen ersetzt werden. Dabei wird der Zeiteinsatz in der informellen Pflege mit fiktiven Löhnen bewertet, die für Haushaltshilfen und Pflegehelfer bezahlt werden müssten.

Die private Pflege ist durch eine verantwortungslose Familienpolitik und durch eine Vernachlässigung der pflegenden Angehörigen zunehmend in Gefahr. Pflege und Betreuung im eigenen Heim hat aber nach wie vor höchste Priorität. Pflegende Angehörige müssen daher bestmöglich unterstützt werden.

Im Regierungsprogramm für die XXIV. GP findet sich im Unterkapitel ‚pflegende und betreuende Angehörige‘ folgende Zielsetzung:

Zur Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen sind Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden und betreuenden Angehörigen von zentraler Bedeutung.

-       Ausbau der Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige bei kurzfristiger Verhinderung

-       Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen

-       Prüfung der Umsetzung eines flächendeckenden mobilen Beratungsangebotes (z.B. Coaching für pflegende Angehörige, Beratungsscheck)

Die Sozialpartner werden ersucht, hinsichtlich nachstehender Überlegungen Lösungsvorschläge zu prüfen bzw. zu erarbeiten:

-       Rechtsanspruch auf Teilzeit im Falle der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen (ab der Pflegestufe 3) analog den Regelungen der Elternteilzeit

-       Zur Sicherstellung der Betreuung und Pflege von nahen Angehörigen, die ein Pflegegeld der Pflegestufe 3 oder höher beziehen, wird die Möglichkeit einer Pflegekarenz bis zu sechs Monaten (inklusive Kündigungsschutz) eingeräumt.‘

Gefordert sind weitere bundesweit konkrete Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Weiters soll dem Nationalrat ein schriftlicher Bericht über den Stand der Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im Bereich ‚pflegende und betreuende Angehörige‘ zugeleitet werden.“

 

 

 

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Oswald Klikovits, Karl Öllinger, Sigisbert Dolinschek, Dr. Franz-Joseph Huainigg, August Wöginger und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Oswald Klikovits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 25

                                Oswald Klikovits                                                                Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau