2524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Bericht der Bundesregierung betr. Österreichische Sicherheitsstrategie Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten (III-218 der Beilagen)

Die aktuellen und absehbaren Rahmenbedingungen für die Sicherheit Österreichs und der Europäischen Union unterscheiden sich grundlegend von jenen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Folgen des früheren Ost-West-Konflikts bestimmen nicht mehr wie bisher die sicherheitspolitische Agenda. Daher und aufgrund des gesamteuropäischen Prozesses der Integration und Zusammenarbeit haben die europäischen Staaten erstmals in der Geschichte die Chance auf eine selbstbestimmte, dauerhafte gemeinsame Zukunft in einem Raum des Friedens, der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Gleichzeitig ist die sicherheitspolitische Situation in Europa durch neue Herausforderungen, Risiken und Bedrohungen bestimmt. Diese sind komplexer, stärker miteinander vernetzt und weniger vorhersehbar als bisher. Sie betreffen die innere und äußere Sicherheit. Im Zeitalter der Globalisierung können dabei regionale Ereignisse globale Auswirkungen haben. Aspekte der individuellen Sicherheit gewinnen an Bedeutung: Der Mensch mit seinen Grundrechten und Grundbedürfnissen steht im Zentrum sicherheitspolitischer Überlegungen.

Moderne Sicherheitspolitik ist heute ein Querschnittsthema, das in beinahe allen Lebens- und Politikbereichen mitgedacht werden muss. Sie muss umfassend und integriert angelegt, aktiv gestaltet und solidarisch umgesetzt werden.

Umfassende Sicherheit bedeutet, dass äußere und innere sowie zivile und militärische Sicherheitsaspekte aufs Engste verknüpft sind. Sie geht über den Rahmen der klassischen Sicherheitsressorts hinaus und schließt Instrumente der Wirtschafts-, Sozial-, Integrations-, Entwicklungs-, Umwelt-, Landwirtschafts-, Finanz-, Verkehrs- und Infrastruktur-, Bildungs-, Informations- und Kommunikations- sowie der Gesundheitspolitik ein. Integrierte Sicherheit muss auf eine Arbeitsteilung unter den involvierten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren achten. Sicherheit ist sozusagen als Gesamtpaket zu verstehen. Proaktive Sicherheitspolitik heißt darauf hinzuwirken, dass Bedrohungen erst gar nicht entstehen oder sich zumindest weniger nachteilig auswirken (Sicherheit gestalten). Solidarische Sicherheitspolitik trägt dem Umstand Rechnung, dass die Sicherheit des neutralen Österreichs und der EU heute weitestgehend miteinander verbunden sind.

Die österreichische Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert umfasst somit alle Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene,

-       zur aktiven Gestaltung einer für Österreich und seine Bevölkerung sowie die Europäische Union (EU) insgesamt vorteilhaften sicherheitsrelevanten Situation,

-       zur Verhinderung des Entstehens oder Wirksamwerdens von Bedrohungen

-       und zum Schutz gegenüber Bedrohungen bzw. zu deren Bewältigung.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 1. März 2011 in Verhandlung genommen und einstimmig beschlossen, zur Vorbehandlung dieses Gegenstandes einen Unterausschuss einzusetzen.

 

Dem Unterausschuss gehörten (Stand 5. Juni 2013)

von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Christine Lapp, Mag. Christine Muttonen, Otto Pendl und Stefan Prähauser,

vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Peter Michael Ikrath, Oswald Klikovits, Günter Kößl und Dorothea Schittenhelm,

vom Freiheitlichen Parlamentsklub die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Mario Kunasek, und Elmar Podgorschek,

vom Grünen Klub die Abgeordneten Dr. Peter Pilz und Tanja Windbüchler-Souschill,

sowie vom Parlamentsklubs des BZÖ der Abgeordnete Herbert Scheibner an.

 

Der Unterausschuss hat den Gegenstand in seiner konstituierenden Sitzung am 1. März 2011 und in weiteren Sitzungen am 16. März 2011, 21.Juni 2011, 5. Juni 2013 und am 26. Juni 2013 beraten. Im Zuge der Unterausschussberatungen wurde über den Gegenstand kein Einvernehmen erzielt.

 

Am 14. Juni 2013 hat der Nationalrat eine Fristsetzung für die Berichterstattung bis 02. Juli 2013 beschlossen.

 

In der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses am 26. Juni 2013 erstattete der Unterausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer einen zusammenfassenden mündlichen Bericht über den Stand der Verhandlungen.

 

An der sich daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Oswald Klikovits, Kurt List, Stefan Prähauser, Dr. Peter Pilz und Dr. Peter Fichtenbauer.

 

Der Ausschuss hat gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig beschlossen, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, B) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Ein von den Abgeordneten Stefan Prähauser, Oswald Klikovits und Dr. Peter Fichtenbauer eingebrachter Entschließungsantrag betreffend eine neue Österreichische Sicherheitsstrategie wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, B) beschlossen.

Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 1. März 2011 den Bericht betreffend eine neue Österreichische Sicherheitsstrategie mit dem Titel „Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten“ zur weiteren Behandlung vorgelegt. Basierend auf diesem Analyseteil der österreichischen Sicherheitspolitik ergeben sich nunmehr folgende Schlussfolgerungen. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag.“

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Oswald Klikovits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      den Bericht der Bundesregierung betr. Österreichische Sicherheitsstrategie Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten (III-218 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

 

Wien, 2013 06 26

                                Oswald Klikovits                                                                 Mario Kunasek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann